Woldenberg LINIE II

 

STAVENOW

ZU WOLDENBERG LINIE II

Goldberg in Schlesien


Generation VII Kinder zu Hans (II) Herr zu Woldenberg

1         Friedrich/Fritze (I) Tit. Edle u. Ehrenfeste. Herr zu Woldenberg. Geboren ca. 1450. Gestorben 1542. Herr zu Woldenberg vor 1474.[1] Lieben Getreuen, d.h. "liebe Vertraute", beim Herzog Heinrich XI. von Schlesien, Herr zu Grossglogau 1469. Erwähnt in Urkunden zusammen mit dem Verwandten Heinze v. Waldow in der Stadt Crossen.[2] (Fam. v. Waldow, Erben von Stavenow II II vermutlich als Erbe einer Tochter von Gerhard (II) oder Peter (I) in der Neumark. Das Gut wird 1538 als wüstes Gut im Besitz der Familie Waldow erwähnt. Fam. Waldow besaß 1375 zwei Höfe in Woldenberg in Oberbarnim zusammen mit der Witwe von v. Königsmark und der Fam. v. Doberchow, die den Vasallendienst leisteten). Friedrich wird auch im Jahr 1481 im Zusammenhang mit dem Rückkauf von drei Höfen in Woldenberg erwähnt.[3] Im Jahr 1497 verkauft Friedrich Stafenow einen Hof im Dorf Woldenberg an den Abt von Crossen mit Bezahlung in Form von Salz.[4] Er wird im Jahr 1499 als Vasall von Woldenberg erwähnt.[5] 1536 wird er in dem erneuerten Lehnbrief über Woldenberg erwähnt, in dem das gesamte Dorf, mit Ober- und Untergericht, alle Rechte und Pflichten der Familie Stavenow verliehen werden.[6] In seiner zweiten Ehe war er mit einer Frau von Hay(d)en verheiratet.[7] Das Wappen findet sich auf dem Grabstein seines Enkels, das Wappen enthält unter anderem Symbole aus der Familie der Großmutter. Die Familie von Hayden führte später ein quadriertes Wappen mit fünf Granaten. Dieses Wappen mit drei Granaten ist möglicherweise eine ältere Variante ihres Wappens. Die Farben sind jedoch unbekannt, aber das modernere quadrierte Schild ist rot und blau, daher war wahrscheinlich dieses Schild rot mit schwarzen Granaten, da das veränderte Schild des jüngsten Sohnes rot mit gelben Spitzen ist.

2         Hans (III) Tit. Edle u. Ehrenfeste. Herr zu Woldenberg vor 1474.[8] Geboren ca. 1450. Gestorben nach 1536. Lieben Getreuen, beim Herzog Heinrich XI. von Schlesien, Herr zu Grossglogau 1469. Erwähnt in Urkunden zusammen mit dem Verwandten Heinze v. Waldow.[9] (Fam. v. Waldow, Erben des Gutes Stavenow II vermutlich als Erbe einer Tochter von Peter I oder Gerhard II in der Neumark. Das Gut wird 1538 als wüstes Gut im Besitz der Familie Waldow erwähnt und in das übrige Land der Familie eingegliedert.[10] Sie besitzen 1375 2 Höfe in Woldenberg mit der Witwe v. Königsmark und der Fam. v. Doberchow in Oberbarnim). 1499 Vasall von Woldenberg.[11] 1533 Hausbesitzer in Perleberg.[12] 1536 wird er in dem erneuerten Lehnbrief über Woldenberg erwähnt, in dem das gesamte Dorf, mit Ober- und Untergericht, alle Rechte und Pflichten der Familie Stavenow verliehen werden.[13]


[1] Lieselott Enders Hist. Ortslexicon, teil Barnim VI, Weimar 1980. S. 634.

[2] Codex Juris Municipalis Germaniae Medii Aevi. Regesten und Urkunden zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte der deutschen Städte im Mittelalter. Dr. Heinrich Gottfried Gengler. Erster Band. 1863.S 687.

[3] GSTA HA Rep. 78. Nr 16: Allgemeines Lehnregister. S 436.

[4] GSTA HA Rep. 78. Nr 16: Allgemeines Lehnregister. S 456.

[5] Codex Diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Branddenburg und ihrer Regenten. Dritten Hauptteiles. Zweiter Band. Berlin 1860. S 429-430.

[6] Geheimen Staatsarchiv PK. HA Rep. 78 Nr. 32. 79-80 RS, VS.

[7] Framgår av Gravstensepitaphium för Michael II död 1591 i Lähnhaus am Bober. Neuigkeiten des Geschichtsvereins Kreis Löwenberg (Schlesien) e. V. 2/2018. Enligt min uppfattning står det von Käuliz.

[8] Lieselott Enders Hist. Ortslexicon, teil Barnim VI, Weimar 1980. S. 634.

[9] Codex Juris Municipalis Germaniae Medii Aevi. Regesten und Urkunden zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte der deutschen Städte im Mittelalter. Dr. Heinrich Gottfried Gengler. Erster Band. 1863.S 687.

[10] Professor Edward Rymar "Tankow / Danków. im Wandel der Geschichte. Einstiges neumärkisches Städtchen und heutiges Dorf. Strzelce Krajeńskie 2009 S 11.

[11] Codex Diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Branddenburg und ihrer Regenten. Dritten Hauptteiles. Zweiter Band. Berlin 1860. S 429-430.

[12] Die Branddenburgischen Kirchenvisitation-Abschiede und Register des XVI. Und XVII. Jahrhunderts. Erster Band. Die Prignitz. V. Herold. Erstes Heft. Kyritz. Berlin 1928. S 301.

[13] Geheimen Staatsarchiv PK. HA Rep. 78 Nr. 32. 79-80 RS, VS.



Bild:

GSTA HA Rep. 78. Nr 16: Allgemeines Lehnregister. S 456.

Im Jahr 1497 verkauft Friedrich Stavenow einen Hof in Woldenberg an den Abt von Crossen.




Ûber den Schlesischen Kontext

Auf dem linken Ufer der Oder, nahe der Bobermündung, gründete Herzog Heinrich I. an der Stelle der alten Burg „Crosni“ Anfang des 13. Jahrhunderts die Stadt Crossen. Crossen wurde 1277 an die Brandenburger Askanier verpfändet und Johann II. führte den Titel Herr von Krossen. 1314 gaben die Askanier Crossen an die Herzöge von Glogau im Austausch gegen Gebiete um Züllichau zurück. Crossen beherrschte einen wichtigen Knotenpunkt alter Handelswege. Hier kreuzten sich die Handelswege von Mitteldeutschland nach Polen und von Schlesien zur Ostsee. Eine Furt querte die Oder nahe der Bobermündung.

 

Zur Zeit der Askanier vor 1317,  befindet sich die Familie Stavenow sowie in Prignitz als in der Neumark und Teile von Schlesien unter den Brandenburgischen Askaniern. Die haben dafür Ihre eventuelle Besitzungen in Schlesien von Ihren Herren bekommen. Vgl. Ignatius Stabenau Pfarrer in Märtzdorf am Bober 1261-1327. Als Katolischer Pfarrer ist er wohl der jüngste Sohn in einen grösseren Familie. Der Familie bleib wohl in Schlesien, am mindestens mit Eigenthüm in Stadt Crossen (und vielleicht andere Städten wie Goldberg?), eben nach dem wechsel von Stadt Crossen zurück zu den Schlesichen Hertzogen. 

 

Am 19. August 1476 erlosch mit Heinrich XI. die direkte Linie Glogau der Schlesischen Piasten. Ihm gehörten seit dem Tod seines gleichnamigen Vaters Heinrich IX. 1469 der herzogliche Anteil von Glogau sowie die aus diesem ausgegliederten Teilherzogtümer Crossen und Freystadt. Zudem wurde er vom böhmischen Gegenkönig Matthias Corvinus, der Schlesien im selben Jahr erobert hatte, mit dem königlichen Anteil von Glogau belehnt. Dieser Anteil war jedoch seit 1384 erbrechtlich an die Teschener Herzöge verpfändet gewesen und gelangte nach dem Tod des Herzogs Wladislaus 1460 testamentarisch als Leibgedinge an dessen Witwe Margareta von Cilli, die seither die Regentschaft über den königlichen Anteil ausübte. Nach dem Testament Heinrichs XI. sollte sein gesamter Besitz an seine erst zwölfjährige Witwe Barbara von Brandenburg übergehen. Trotzdem meldete auch der Saganer Herzog Johann II. Ansprüche an. Er war ein Vetter Heinrichs XI., und sein Anspruch war nur vage, da schon sein gleichnamiger Vater Johann I. auf Glogau verzichtet hatte. Sofort nach dem Tod Heinrichs XI. ließ Barbaras Vater, der Brandenburger Kurfürst Albrecht Achilles, das Herzogtum Glogau durch seinen Sohn Johann Cicero besetzen. Matthias Corvinus, der sich Glogaus bemächtigen wollte, um es seinem unehelichen Sohn Johann Corvinus zu übertragen, wegen des schnellen Zugriffs der Hohenzollern hierzu jedoch keine Möglichkeit bekam, forderte den Heimfall Glogaus. Schließlich unterstützte er Herzog Johann II. und empfahl sogar den Glogauer Ständen, diesem zu huldigen. Durch den Frieden zu Kamenz vom 16. September 1482 kam das Herzogtum Crossen zunächst als Pfandbesitz an Brandenburg. Man einigte sich zum Verzicht Barbaras auf Glogau und Crossen, während Kurfürst Albrecht das Herzogtum Crossen mit den Städten Crossen, Züllichau, Bobersberg und Sommerfeld als Pfand übernahm, wofür er der Tochter 50.000 Taler jährlich zahlen sollte. 1537 kamen Stadt und Herzogtum Crossen endgültig zum Kurfürstentum Brandenburg, allerdings weiterhin unter böhmischer Lehnshoheit. Die Kurfürsten nannten sich seitdem auch Herzöge von Schlesien und Crossen und nahmen den schlesischen Adler in ihr Wappen auf.

 

1469, März 7. Herzog Heinrich XI. von Schlesien, Herr zu Grossglogau, confirmirt seinen Bürgern zu Crossen ihre gesammten Rechte und Freiheiten, dabei insbesondere die Münze und die althergebrachte Willkür bezüglich der Erbfolge: Dobey seynd gewest vnsser getrewen lieben Melchior Woran, Balthasar Lest, Heincze von Waldow, Caspar Lemberg, Hans vnd Fritze Stabeno vnd ern Simon Newenwalde, pfarrer ezu Beuthen, vnser schreyber, dem diser briff empfohlen war.

     "In gotes namen amen. Syntdeme alle ding von schwacheit menschlicher naturen mit der czeyt seynd vorgengklich, hierumb das die selben vs dem gedechtnus nicht werden gelassen, sunder mit offenbaren schrifften bestetiget vnd bekrefftiget, hierumb wir Heinrich, von gotes gnaden hertzog in Schlesien vnd herr zu Grossen Glogow etc., bekennen mit disem gegenwertigen offen brive vor allen, die in sehen oder hören lesen, das wir betrachtet vnd angesehen haben merckliche stete vnd willige dienste, die vnsvnese getrewen liben burger zu Grossen haben getan vnd vns in kumfftigen czeiten noch tun mogen, vmb das sie vnser stat vnd ire ere vol mogen bewaren, das wir vnd alle vnsse nachkömlinge mit wolbedachtem mute vnd mit gutem willen vnd vnsscr getrewen man rat wollen sie vnd alle ire getrewe nachkömlinge getrewlich vnd fllissig behalden bei allen iren gerechtigkeiten, briven freyheiten vnd gebrauchungen, keyner hande vsgenonien, die sie von vnssen liben vatern selgen vnd allen vnssen altvetern vnd obereldern gehabt haben. Darumb so haben wir von sunderlichen vnssen gnaden den vnssen obgenanten getrewen burgern czu Grossen bestettiget vnd czugeeygnet, bestetti gen vnd czueygnen inen in crafft diez brives die müncze. Auch bestettigen wir den genanten vnssen getrewen liben burgern zu Grossen ire wilkür vnd gewonheit. nemblich so, alss sie in deme von alders nach sulcher irer wilkür in erblichen gutern czu halp vnd czu halp gesessen haben, das sullen sie noch haben. Desselbigen glichen sullen sie mit hergewelte vnd gerade czu halp vnd czu halp siezen; im glichen teyle mit ändern iren erblichen gutern. Auch ob eines dein ändernals man vnd weip, die nicht kynder mit eynander hetten, seines teyls an erblichen gutern hergewette oder gerade gunnen wotle vnd vffgeben vor gehegter banck, das sullen sie gancz haben von sunderlichen vnssen fürstlichen gnaden 3 , so das sulche vffgabe vnbetwungen sol czugehen, keines andern in keyne weyse doczu sol twingen mit wortlen noch mit wercken etc. Vnd dorumb wenn sich man vnd weip czur ee nemen, wie viel sie guter czusamen bringen oder iczlich bringet, so schiere ein weibsnam des mannes bette beschreytt, so sol das gut des mannes die helffle vnd auch der frawen die helffle sein. Gewinnen sie kynder mit eynander, stirbet der man, das weip sol nemen czuvor die helffte des guts vnd die kynder die ander helffte; haben sie aber nicht kynder mit eynander, vnd hette der man seinem weibe sein teyl nicht vffgegeben: so sol die fraw ire helffte czuvor behalden vnd des mannes erben oder nechsten die helffle seiner guter geben vnd folgen lassen. Desglichen sol es auch czugehen vnd gehalden werden, ob das weip stirbet. Vmb das, das dise gnade vnd bestettigunge, die wir den genanten vnssen üben getrewen burgern czu Grossen getan haben mit gutem willen ieman nimmer turre oder begere brechen oder ergern, so haben wir inen disen briff gegeben vud mit vnssem anhangende insigel vndersigelt, nach vnsser manne rate. der gegeben ist czu Grossen dieustag nach oculi, nach Christs geburt virezehen hundert vnd im neun vnd sechrigisten jaren. Dobey seynd gewest vnsser getrewen lieben Melchior Woran, Balthasar Lest, Heincze von Waldow, Caspar Lemberg, Hans vnd Fritze Stabeno vnd ern Simon Newenwalde, pfarrer czu Beuthen vnser schreyber, dem diser briff empfohlen war."

(Codex Juris Municipalis Germaniae Medii Aevi. Regesten und Urkunden zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte der deutschen Städte im Mittelalter. Dr. Heinrich Gottfried Gengler. Erster Band. 1863.  S 687).


Anm: Die von Waldow waren besitzer von Gross Stavenow in der Neumark im Jahr 1538.



1499 Nicolaus III, Friedrich I, Hans III und Georg I, die Stafenow zu Woldenberg

(Riedel C 11: Sid 430). Register der Lehnsleute, welche dem Kurfürsten Joachim und und Markgrafen Albrecht die huldigung geleistet haben, von den Jahren 1499 und 1500. Vasallenverzeichnis des Kreises Nieder-Barnim „Nydern Barnym“: Nicolaus, Friedrich, Hans und Georg Stavenow auf Woldenberg. „Nickell, Fridrich, Hanns, Georg, die Stafenow zu Woldemberg.“


Nicolaus III Woldenberg Linie I (War alt und starb 1503)

Friedrich I Woldenberg Linie II (War mündig und starb 1542)

Hans III Woldenberg Linie II (starb nach 1536 aber vor 1543 Sohn Georg II ausgelöst bei sein Vetter, Friedrich Stavenow I:s Sohn Heinrich).

Georg I Woldenberg (Linie I oder II?) Starb vor 1536. Keine Söhne Georg Stavenows sind im Lehnsregistratur ernennt. Deshalb ist er entwieder ausgelöst worden, oder starb ohne Söhne.


1536 Der Staffenow Lehn Brieff Woldenberg (Linie I,II)

Betreffend: Friedrich und Hans (Linie II), Peter und Erdmann (Gebrüder) + Nicolai Stavenows Söhne (Linie I)

Joachim I Kurfurst von Brandenburg. „Nestor“ ist am 11 Juli 1535 in Stendal gestorben. Nächster Kurfürst von Brandenburg ist sein Sohn Joachim II. Hector (1505-1571). Der Staffenow Lehn Brief ist vom Joachim II Hector.


Der Staffenow Lehn Brieff

"Wir Joachim Kurfürst Bekennen und thun heuth offentlich, mit diessem brieve von uns unser erben und Nochkommenden, Marggraven zue Brandenburg und macht vor allermeiniglich, dass wir nach heutigem abgang, ehren des forgebohrenen fürsten, Hern Joachims Marggraven zue Brandenburg, Churfürsten, unsers gnadig und freuntlichen lieben Herrn und vaters seliger und lobliger gebethen, unsern lieben getrewen. Friederich Hansen. Peter und Erdman. von Staffenow, und ihren menlichen Leibs Lehns bekam, das Dorf Woldenberg, mit Allen erben weitzen wegen holzinthenzen, obersten und Niedersten gerichsten, und oberst alles und Pflichten Seinen zinzformigen Nutzhungen Und gerechtigkeiten wie das Ir Eltern und Sie, von unser Lehnhafts, in Lehn und behzitzung forgebracht, Iro nebsten manlehn und gesambten handt gnaderlich gelien haben. Und wir behauptigen Ihnen dasselb. dorff Woldemberg, mit seinem Zubehorigen wir abstet im krafts und macht dies brefs alles das sie und ir menlich leibs lohns erben dasselb dorff mit seiniger Nützungen, von uns unnd unser Grafschafts der Marggraff zue Brandenburg. Ire vestem manlehn und ir sambter handz gabem, besitzem und gebrauch ir als not ist nehmen, und erb haben, bey auch darvon ihre und diesen sollen, als manlehns recht und gewohnheit ist. Wir verliehen inen heran, alles was wir Inen von krafts unser daran belihen sollen, dorf und an unsem als pfanden, allermeiniglich? An seinem lehn emp fangen, Kurfurst, am freitags In seligen Pfingsten Anno 1536.“


Bild unten

Joachim I Kurfurst von Brandenburg. „Nestor“ von Hohenzollern (1484-1535) regierte 1499-1535. Starb am 11 Juli 1535 in Stendal. Nächster Kurfürst von Brandenburg ist sein Sohn Joachim II. Hector von Hohenzollen (1505-1571), Regierungszeit 1535-1571. Der im Abschrift bewahrtenen "Staffenow Lehn Brief" wurde im Kanzlei Joachim II Hectors aufgerichtet.  (Wikipedia Commons)


 

Bild unten

Klickbar - Der Staffenow Lehn Brieff 1536. 



Bild unten

Lehnscopiar Brandenburg

 

Generation VIII Kinder zu Friedrich (I) Herr zu Woldenberg

Ehe 1 Unbekannter Ehefrau

1    Heinrich (II) G. um 1505. Tit. Edle und Ehrenfeste. Herr zu Woldenberg. Starb 1577.[1] Landtagman 1543 "74. Listen der Anwesenden von Geistlichen und Adligen aus der Altmark, Prignitz und Ruppin, und Uckermarck auf dem Landtage vom 9 april 1543. c Vorzeichnus derjenningen so aus der Uckermarck alher verschrieben seind.

Heinrich Staveno vor sich und seine Vettern."[2] Landtagman in Köln 1549[3] und Berlin 1572 ”Heinrich Stawenow zu Woldenberch”.[4] Not: Heinrich Stavenow mit Vettern waren also auch in der Uckermarck begütert.

Ehe 2 Generation VIII Kinder zu Friedrich (I) und N.N. f. v. Hayen.

2    Michael (I) G. um 1525. Tit. Pfarrherr zu Neukirch an der Katzbach in Schlesien und g. Herr zu Woldenberg. 1543 unmündig. Starb 1598. Stud. 1546-1549[5] 1546 am Universität Frankfurt a. Oder als: ”Michael Stabaraw Marchita”. Er kam aus Goldberg in Schlesien.[6] Im Jahr 1554 wurde Michael (von) Stabenaw (Stabenau) ”Pfarrer von Marchita”, d.h. Pfarrer aus Brandenburg in Panthenau, Kreis Reischenbach in Schlesien. Er schließt in diesem Jahr am Sonntag Cantate mit seinem Lehnsherrn Christoph Rechenberg einen Vertrag ab wegen der Hutung (Viehweide) und etlicher Ackerstücke der Wiedemut; der Vertrag wird 1557 bestätigt.[7] Michael Stabenau - Goldberg hatte ihn heraufgebracht, und eben alda war er des Val. Troyendorfs, so wie in Wittenberg Melanchtons u.a. Männer fleißiger Schüler gewesen. Er er hielt das Pastorat zu Lehn 1568, und wohnte 1574 dem Gespräch Coleri mit Flacio bei. Hier verrichtete er noch 20 Febr. 1575 die Trauung des Hrn Sebast v Sedliz auf Neukirch mit Anne Helene, Balzers v. Schafgotsch auf Langenau nachgelaßner Fräulein. Er wurde bald nachher, im Mai 1575, Pastor zu Neukirch. Es erfolgte sein Ende im Anfange des J 1598(t).”[8]

Heirat mit einer Tochter von Hans Christoph v. Haugwitz (1515-1586) und Agnes, geboren von Miltitz (g 1525 in Scharfenberg Sachsen) Tochter zu Ernst von Miltitz auf Batzdorf und Madeleine Gertrud von Miltitz a.d.H. Zabelitz, geboren v. Pflugk (Vgl. dem Epitaphium seines Sohnes Michael (II) mit Ahnenwappen).

3    Andreas (I) G. um 1527. Tit. ”Edle, Ehrenfeste und Ehrbare”[9]  Herr Andreas Stavenow. In Brandenburg bis 1567. Ab 1567 bis seinen Tod im Jahr 1604 Hauptmann zu Wahlsmühlen in Mecklenburg.[10] Bruder zu Heinrich (II) und Michael (I). Herr zu Woldenberg 1543, unmündig.[11] (Sieh Nummer 66 - Woldenberg III)

Um 1567 zog Andreas (I) nach Mecklenburg und wird Amtmann beim Herzog Ulrich III von Mecklenburg.[12] Im Jahr 1571 wurde Andreas ernennt als Lieferant zum Herzoglichen Hof in Schwerin.[13] Andreas (I) Taucht am ersten Mal auf im Schweriner Stadtbuch 1576, 3 November, und wurde Hausbesitzer in Schwerin, in der „Burggassen furm Mullenthor“ spätestens 1580.[14] Im Jahr 1600 wurde Andreas (I) erwähnt als Inhaber vom ”Ritterlehn” im Adelsverzeichnitz Brandenburgs.[15]

Andreas (I) Stavenow wurde Hoflieferant von u.a. Gemüse, Lebensmittel und Vieh zum Herzoglichen Hof in Schwerin.[16] Andreas (I) sorgte für Teile des Hofversorgung und war verantwortlich für den Schweinemast in Wahlsmühlen. Aus diesem Betrieb stammt ein Amtsschreiben in Schwerin aus dem Jahr 1602, ein „Bericht über die Schweinemast zu Wahlsmühlen“.[17] Als Amtmann sollte also Andreas (I) das Hofversorgung in Schwerin behilflich sein. Es betraf offensichtlich auch die Söhne, die ein Teil des Lieferkette wurden. Andreas (I) scheint einen Familienbetrieb zusammen mit den Söhnen zu betrieben, um gutes Bier und anderen Lebensmitteln zum Herzoglichen Hof in Mecklenburg zu liefern können.    

    Die Beziehung zwischen Andreas (I), seine Söhne und die Städten Lübeck und Perleberg lasst sich an mehreren Gründen zurückführen. Andreas (I) wird in Lübeck im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes erwähnt im Jahr 1585.[18] Andreas (I) verleiht auch bedeutende Summen an Lübecker Münzen in Schwerin 1593.[19] Andreas (I) kauft wohl während dieser Zeit das Haus in Lübeck an Gr. Burgstraße neben dem Krug Zum Reittendiener um 1587[20] an seinem jüngeren Sohn Andreas (II). Andreas (II) wurde geboren um 1557 und starb 1604 in Lübeck. Er lasst sich in Lübeck eingebürgert werden im Jahr 1587 als Brauergesell und heiratet dort einer Margareta.[21] Andreas (I) älteren Sohn Peter (V) bleib in Perleberg, wo er benutzt Lübische Thaler in einer Transaktion.[22] Peter (V) betriebt in Perleberg ein so genannten ”Kornpacht” des gemeinen Gotskastens in und außerhalb Perleberg, im Dorf Lübzow unter Perleberger Jurisdiktion.[23] Peter (V) ist also wohl auch Lieferant von Korn an den Hof in Schwerin. Andreas (I) erbt wohl das Haus seines Onkels Hans (III) in Perleberg. Dieses Haus muss dann weitergegeben wurden an seinem Sohn Peter (V), der in Perleberg wohnte bis zu seinem Tod im Jahr 1610. Den nachkommenden Familienzweigen, die Söhne Peter (V) und Andreas (II) sind also Andreas (I) Erbnehmer. Der beste Beweis dafür ist das Andreas (I): s Persönlichen Wappen lebt weiter bis 1689. Als erster Führer dieses Wappen, konnte es einfach nur bei den Ehelichen Söhnen geerbt geworden sein. Seine Nachkommen blühen also weiter sowie in Rostock 1689[24], aber auch in Brandenburg.[25] Andreas (I):s Erben haben also auch in Brandenburg gewohnt. Andreas (I) nahm also nicht alle Kinder mit zu Mecklenburg, und die ältesten, Peter (V) und Catharina sind in Perleberg geblieben. Catharina heiratet dort Jürgen Schladerbeck, ernennt als Bürgermeister der Stadt Perleberg 1623 und später Ratman 1638.[26] Den ältesten Sohn Andreas (II):s, Hans (V) ging nach Perleberg nach dem Tod seines Vaters, und bleib dort von 1605 bis 1613[27] als den ersten vier Kindern dort geboren sind. Hans (V) ging danach nach Wriezen wo seine erste Frau starb. Danach Zog Hans (V) zurück nach Lübeck 1618 26.11 und wurde dort eingebürgert als Schiffer mit einem Harnisch. Die Bürgen waren Heinrich Boicke und Detlof von Morennen.[28] In den 48 cm starken umfangreichen Lehnakten (2.12-4/2-2 Lehnakten I, Vol. I b) des Gutes Prestin, klagt 1630-1653 eine Elisabeth Stavenow, Witwe des Ratsverwandten Matthias Severin in Schwerin, gegen Claus Pressentin wegen einer Schuld. Im ersten Schreiben der Witwe an Herzog Adolf Friedrich vom 12. März 1630 erwähnt sie, daß ihr „sehliger Vater Andreas Stavenowen, weilandt Fürstlich Mecklenburgischer Haubtman zur Walsmuhlen“ 1603 an dem Johann Reimar von Pressentin eine Obligation von 1.000 Gulden Kapital verschafft hat.



[1] BLHA. Lehnscopiar 1577. Stafenow zu Woldenberg.

[2] Kurmärkiche Ständeakten der Regierungszeit Kurfürst Joachim II. Walter Friedenburg. Erster Band 1535-1550. Seite 244.

[3] Kurmärkiche Ständeakten der Regierungszeit Kurfürst Joachim II. Walter Friedenburg. Erster Band 1535-1550. S 354. ”Peter und Heinrich die Stobenow”

[4] Beiträge zu einem neueren Landbuch der Marken Brandenburg. Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen 0der Roßdienst und Lehnwahr. C v. Eickstedt. Magdeburg 1840. Verlag der CReußchen Buchhandlung. S 86.

[5] Acten und Urkunden der Universität Frankfurt a. O. Herausgegeben von Georg Kaufmann und Gustaf Bauch unter mitwirkung von Paul Reh und Emmy Vosberg. Erster Band Breslau 1907 Zweiter Teil Die Artistich-Philosophischen Promotionen von 1540 bis 1596. Gustaf Bauch Breslau 1901. S 350 I boken, andra delen S 37.

[6] "1546 Stabenau. Goldberg: Mich. 280b, 25 v. Stabenow f.v. Stavenow." Ältere Universitäts Matrikeln Universität Frakfurt a. Oder. S 447. Altere Universitäts-Matrikeln I. Universität Frankfurt, B.d. I 1506-1548 s 280.

[7] Dr C.A. Schimmelpfennig. Nachträge und Berichtigungen zu Ehrhardts Presbyteriologie, in: Sches. Provinzialblätter, neue Folge (Rübezahl), XII. Jg. (1873), S 351.

[8] Presbyterologie des Evangelischen Schlesiens, Volym 3.  Sigismund Justus Ehrhard. Liegnitz 1783. S 124.

[9] Das Schweriner Stadtbuch 1421-1597/1622. Dieterich W. Poeck. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Mecklenburg. Band 6. 1576 ”ervesten und erbarn” ”hauptmann” S 241, 1580 ”edlen und ernvesten” S 255, 1585, 1588, 1589 ”edel und erwest” S 267, 274, 280.

[10] Statsarkivet i Schwerin. Personalakte Andreas Stavenow N:o 744 1598 „sagt er in einem Streit um die Strassengerichtsbarkeit in Kothendorf anlässlich des Todschlages an Clauss Hylle aus und erklärt, dass er bereits über 30 Jahre dem Mecklenburgichen Hertzog als Amtmann dient.“

[11] BLHA. Lehnskopiar 1543 in Febr. „Friedrich von Stavenows Söhne Heinrich und die Unmündigen Michael und Andreas werden mit Woldenberg belehnt“.

    [12] Statsarkivet i Schwerin. Personalakte Andreas Stavenow N:o 744 1598 „sagt er in einem Streit um die Straßengerichtsbarkeit in Kothendorf anlässlich des Todschlages an Clauss Hylle aus und erklärt, dass er bereits über 30 Jahre dem Mecklenburgischen Hertzog als Amtmann dient.“

    [13] Staatsarchiv Schwerin. Akte 2.12-1/26-4 Hofversorgung Nr. 16 b. 1571 Einem Schreiben des Amtmanns von Wahlsmühlen, Andreas Stavenow, an einer Lieferliste von Gewürzen, Lebensmitteln und Vieh für den herzoglichen Hof.

    [14] Das Schweriner Stadtbuch 1421-1597/1622. Dieterich W. Poeck. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Mecklenburg. Band 6. S 241 3 November 1576, S 255 1580 28 April, S 274 1587 17 Juli.

    [15] Beiträge zu einem Neueren Landbuch der Marken Brandenburg. Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen oder Rossdienst und Lehnwahr. C v. Eichstedt. Magdeburg 1840. S 174. ”Stauenow, Andres, Friedrichs Sone”.

    [16] Akte 2.12-1/26-4 Hofversorgung Nr. 16 b.1571 Schreiben des Amtmanns von Wahlsmühlen, Andreas Stavenow, an einer Lieferliste von Gewürzen, Lebensmitteln und Vieh für den herzoglichen Hof. An dieser Schrift wurde auch Andreas Stavenows Wappensiegel gepresst.

    Akte 2.12-1/26-4 Hofversorgung Nr. 16 b.

    [17] Bestand 2.22-10/33 Akte Nr. 857 Bericht über die Schweinemast im Jahre 1602.

    [18] Stadtarchiv Lübeck. Tektonik: 01 Regierung und Volksvertretung bis 1937.  01.1 Altes Senatsarchiv (ASA), Bestand: 01.1-03.01 - ASA Externa, Deutsche Territorien. Klassifikationsgruppe: 3. Mecklenburg. 1. Herzogtum, 1. 5. Wirtschaft und Finanzen, 1. 5. 8. Private Schuldverhältnisse, 1. 5. 8. 2. Erbschaften und Nachlässe, Signatur: 1103. Datierung: 1454 – 1585 - Titel: Mecklenburgische Interzessionen in Erbschaftsangelegenheiten. Herzog Ulrich III. für Hauptmann Andreas Stavenow zu Walsmühlen gegen Jacob Friesen: Erbe in Dümmer, 1585. alte Archiv-Signatur: Dr. Meck IX, V, 2, X, I, St XI, Adel III, 6, VI-VIII, X, XX, u. Priv. III

    [19] Das Schweriner Stadtbuch 1421-1597/1622. Dieterich W.Poeck. Veröffentichungen der Historichen Kommission für Mecklenburg. Band 6. S 312. 1593 30 Juni: ”Heut Dato seind vor unserem stadtbuch erscheinen Andreas Sincke vor eins und dan Jochim Goust, her Herman Konemann anderβtheliβ, und sich vor unβvorgleichet etzlicher schultposte von Andreas Sincken herrorend, alβer schuldich geworden 100 marck lubsch Andreas Stavenawen, heuptmann uff Walsmulen,”.

    [20] Adresse: 1596 Große Bürgstrasse 719. Schröder Jak. S 59 B. (alt 593). Nr 719 bis 1608, verkauft beim Vormünder Timmerman. Den Nachbar, war dem Krog de Ridendener. Die Reittendiener der Stadt Lübeck war berittene Amtmänner der Rat im Lübeck. An Große Bürgstrasse in Lübeck wohnt 170 Jahre später auch Christian Nicolaus Stavenow mit seiner Familie.

    [21] Wette-Jahrbuch 26 Oktober 1587.

    [22] 1600 Peter Stavenow Pächter, zählte "Auff Trium Regnum" zu dem gemeinsamen Gotskastens der Pfarrkirchen in Perleberg ungenannte Anzahl von Lübischen Thalern.

    Veröffentlichungen Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin IV. Berlin 1928 Teil 1. S 358.

    [23] Veröffentlichungen Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin IV. Berlin 1928 Teil 1. S 358. 1600 Peter Stavenow Pächter, zählte "Auff Trium Regnum" zu dem gemeinsamen Gotskastens der Pfarrkirchen in Perleberg ungenannte Anzahl von Lüb. Thalern,

    [24] Das Wappen der Familie von Stafenowen in Rostocks Wappenbuch im Rathausarchiv zu Rostock. Christian Friedrich v. Schlichting 1689 S 429. Dieses Wappen wurde erst geführt bei Andreas (I) Stavenow (1535-1604). Nur nachkommen Andreas (I)s dürften also dieses Wappen führen. In Rostock lebte 1680-talet und vorwärts einen Nachkommen von Peter (V), Namens Jacob (V). Jacob (V) war ein Sohn des Ratmannes in Wriezen Georg (III), Sohn zu Christoffer (I) in Perleberg, Sohn zu Peter (V) in Perleberg, Sohn zu Andreas (I).

    [25] Siebmachers Wappenbuch. Abgestorbener Adel Brandenburgs. G. A. von Mülverstedt. Bauer und Raspe. Nürnberg 1900. Supplement. Bd. VII. 3. B. Taf 11. Text S 16. Wo wir also als ausgestorbenen erwähnt wurde im Jahr 1900, 50 Jahre danach wir in Schweden gezogen sind.

    [26] Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. Neue folge der Märkischen Forschungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg. Vol 50-51. S 325.

    [27] Kirchenbuch Perleberg Taufen 1605 20.9, 1608 29.5, 1613 2.3, 1617 unlesbares Datum, 9 MF 24220/4.

    [28] Stadtarchive in Lübeck, Bürgerbuch. Anm. B 1591 ff S 561.

     

    Michael (I) Pfarrer in Lähn 1568-1575

    ”Michael Stabenau - Goldberg hatte ihn heraufgebracht, und eben alda war er des Val. Troyendorfs, so wie in Wittenberg Melanchtons u.a. Männer fleißiger Schüler gewesen. Er er hielt das Pastorat zu Lehn 1568, und wohnte 1574 dem Gespräch Coleri mit Flacio bei. Hier verrichtete er noch 20 Febr. 1575 die Trauung des Hrn Sebast v Sedliz auf Neukirch mit Anne Helene, Balzers v. Schafgotsch auf Langenau nachgelaßner Fräulein.

    Er wurde bald nachher, im Mai 1575, Pastor zu Neukirch. Es erfolgte sein Ende im Anfange des J 1598(t).”

    (Quelle: Presbyterologie des Evangelischen Schlesiens, Volym 3  AvSiegismund Justus Ehrhard S 124. Liegnitz 1783.)


    1568 Pfarrer von Lähn, nahm er 1574 an dem Religionsgespräch mit Mattias Flacius Illyricus neben anderen Theologen der umgegend auf Burg Lehnshaus teil. Am 20. II. ”Im Jahr 1574 kam der weltberühmte Flacius nach Schlesien und hielt sich bey unferm Sebastian von Zedlitz zu Lehnhaus auf. So verlangte er mit etlichen daherum wohnenden Gottesgelehrten in ein Gespräch zugelassen zu werden Der fürnehmste darunter war der damalige Pfarrer in Neukirch Iacobus Colerus, die übrigen hießen Georgius Pezoldus, Michael Stabenau, Georgius Willer und Peter N. Sie kamen am 7 May auf dem Schloffe zu Lehnhaus und in Gegenwart des von Zedlitz zusammen.” Am 20 Februar 1575 traute Pastor Michael von Stabenau Hrn Sebast v Sedliz auf Neukirchmit der jungen, 1559 geborenen Anna Helena von Schaffgotsch, der hinterlassen Tochter Balthasar von Schaffgotch und Magdalena geb. Von Kittlitz auf Langenau.

    (Quelle: Jahrbuch für Schlesische Kirschengeschichte. Vol 67. Verlag Unser Weg. 1987. S. 39.)


    Leben

    1546 Immatrikuliert am Universität Frankfurt am Oder. Michael Stabaraw, aus Goldberg (kam aus der mark Brandenburg und gehört dem Geschlecht von Stavenow an). "1546 Stabenau. Goldberg: Mich. 280b, 25 v. Stabenow f.v. Stavenow." (Seite 447 Ältere Universitäts Matrikeln Universität Frakfurt a.O).

    1549 Ist er noch am Universität Frankfurt am Oder,

    "Ad Un. Idus Octobris^) anni a filij Dei, domini et seruatoris nostri vnici Jesu Christi, aduentu in carnem M. D. XLIX. de more factus est Decanus Melchior Dregerus {Ex Natione Marchiticd), quo niagistratum gerente, primo quidem bonorum doctrinae philosophicae titulo ornati sunt adolescentes hi, vt.

    1. Andreas Bruntzlo Francofordianus. 2. Andreas Greyss Bernsfeldianus. 3. Wenceslaus Bentzerus Hoieruuerdianus. 4. Johannes Weyseman Aurimontanus. 5. Johannes Poftarsalka Polonus. 6. Wolfgangus Lindenerus JJalensis. Pastor ecdesme Caviwmnao « Lusatia superiori. Michael Stauenow."

    (Quelle: Acten und Urkunden der Universität Frankfurt a. O. Herausgegeben von Georg Kaufmann und Gustaf Bauch unter mitwirkung von Paul Reh und Emmy Vosberg. Erster Band Breslau 1907 Zweiter Teil Die Artistich-Philosophischen Promotionen von 1540 bis 1596. Gustaf Bauch Breslau 1901. Seite 350 ins buch, aber seite 37 im Zweiter Teil.)


    Jahrbuch för Schlesiche Kirchengeschichte vol 63-64 Unser Weg 1984 S 130-132)

    Die Pastoren von Panthenau - Johannes Grünewald

    1554 ist Michael (von) Stabenaw (Stabenau) als Pfarrer von Panthenau nachgewiesen: Er schließt in diesem Jahr am Sonntag Cantate mit seinem Lehnsherrn Christoph Rechenberg einen Vertrag ab wegen der Hutung (Viehweide) und etlicher Ackerstücke der Wiedemut; der Vertrag wird 1557 bestätigt.

    (Dr C.A. Schimmelpfennig. Nachträge und Berichtigungen zu Ehrhardts Presbyteriologie, in: Sches. Provinzialblätter, neue Folge (Rübezahl), XII. Jg. (1873), S 351.)

    Es war mühsam, aber lohnend, seinen Lebenslauf zu rekonstruieren.

    (Vgl. meinen Beitrag "Neukirscher Grabsteinstudien", in: Goldberg-Haynauer Heimat Nachrichten 23. Jg (1972), S 62-63, wozu noch einige oben verarbeitete Ergänzungen gekommen sind)

    Er ist mit sicherkeit der die Galle (16.X.) 1546 in Frankfurt/Oder immatrikulierte Miahcel Stabaraw Marchita (Aus der Mark Brandenburg)

    (E. Friedländer, Frankfurter Universitätsmatrikel I 1506-1648 (Leipzig 1887), S 97b, 20

    und gehört dem Geschlecht von Stavenow an, das auf Woldenberg Kr. Friedeberg (Neumark) Begütert war und dorts berets in der ersten hälfte des 17. Jahrhunderts erlochen ist.

    (Siebmacher, Großes Wappenbuch 6. Bd. 5. Abt.: Ad. M. Hildebrandt, Der abgestorbene Adel der Provinz und Mark Brandenburg (Nürnberg 1880), S 90, Wappen Stavenow II, Tafel 54; Im Schild 3 flammenartig aufsteigende Spitzen; im Helm die 3 Spitzen umgekehrt (Spitze nach unten) und an ihren Enden je ein Stern.) 


    (Anm: Der Familie war meines wissen doch nicht in Woldenberg kr. Friedeberg Neumark Begütert, sondern in Woldenberg und Falkenberg kr. Oberbarnim, doch gab es mehrere Begüterten Familienzweigen in der Neumark, u.a. auf Gut Blankenfelde 1337, und später Regenthin, Arnswalde nördlich von Woldenberg/Dobignew in Neumark (Polen)- 1837 – 1874- Lehnschulzengutsbesitzer Georg Ferdinand Karl Stavenow, später Julius Ludwig Stavenow. Evangelisches Pfarrerbuch für die Mark Brandenburg. Im Band II/1 seht auf Seite 277: „Grupen, Georg Hermann Wilhelm, geboren Stargard in Pommern 14.11.1861, Sohn des Schneidermeisters Heinrich Grupen und Auguste Engelmann. Gymnasium Stargard. Universität Berlin, Leipzig, Greifswald. Ordiniert 13.2.1887. 1887 Pastor in Friedrichsdorf, Kreis Woldenberg, 1888 Diakon in Woldenberg, 1895 Oberpfarrer in Neuwedell, Kreis Arnswalde, 1907 3. Pastor an Nikolai in Potsdam, 1924 Pastor an Auferstehung ebenda, emeritiert 1.10.1926. Verheiratet Regenthin 28.2.1887 Olga Stavenow, Tochter des Gutsbesitzers Julius Ludwig Stavenow ebenda.“


    Das geht zweifelsfrei aus der Inschrift des Grabsteins auf der Burg Lehnhaus für seinen 1591 verstorbenen Sohn Michael hervor, und dem Vergleich des darauf befindlichen Wappens mit dem auf dem Grabsteinstorso für Pastor Michael  Stabenaw in Neukirch an der Katzbach.

    (Die Inschrift lautet: "Anno 1591 den Ersten Februarii umv Glock 22 ist der Edle Ehrenfeste Michaell von Stabenaw und Woldenbergk Inn Gott seliglich und sanft Entschlaffen Seines alters im 32 Jahre Ruhett unt Wartett alhir der freudenreichen unt Herlichen Zukunft unseres Erlesers und Seligmachers des Herrn Jhesu Christi. Psalm 17. Ich aber will Schawen dein Anlitz inn / Gerechtigkeit ich wil satt werden wenn / ich erwache nach deinem Bilde". Die Inschrift des Grabsteines, der vermutlich bis 1862 auf dem Kirchhof in Lähn gelegan hat und beim Neubau der Kath. Kirche auf Burg Lehnhaus gebracht wurde, har A Knoblich (Chronik von Lähn und Burg Lähnhaus, 1863, S 127) fehlerhaft wiedergegeben und sie fälschlich auf den Vater, den Pfarrer Michael  Stabenaw, bezogen.


    Wann er nach Schlesien gekommen ist und wielange er in Panthenau war, wissen wir nicht; Möglicherweise heiratete er hier eine von Rechenberg.

    (Die beiden Stabenaw-Grabsteine in Lehnhaus und Neukirch tragen neben dem Geschlechtswappen nich ein weiteres, das ich 1972 für das der Familie von Haugwitz hielt. Das die Haugwitz mit den Rechenberg dasselbe Wappen führen (im Schild und auf dem Helm einen gehörnten Widderkopf), so ist durchaus die Herkunft von Stabenaws Frau auch aus dem Geschlecht der Rechenberg denkbar. In Eberhard Graf Haugwitz, Die Geschichte der Familie von Haugwitz (2bde., 1910) wird Stabenow nicht als durch Heirat in die Familie Gehörig erwähnt.)  

    (Anm: Doch steht deutlich "Die von Haugwitz", oben Rechts, über das Wappen am Grabstein)


    1568 Pfarrer von Lähn, nahm er 1574 an dem Religionsgespräch mit Matthias Flacius Illyricus neben anderen Theologen der Umgegend auf Burg Lähnhaus teil.

    (Herrman Buschbeck, Des Matthias Flacius Illyricus Religionsgespräche auf Burg Lehnhaus und Schloss Langenau, in Jahrbuch des Vereins für Schles. Kirchengeschichte XXIV. Bd. (1934) S. 8.)    


    Am 20. II 1575 hatte er noch  als Pfarrer von Lähn Sebastian von Zedlitz mit Anna Helena von Gotschin auf Langennau zu Lähn "unter dem Hause" getraut und war zu dieser Hochzeit mit seiner Frau als Gast geladen.

    (G.L. Grimmer, Nachricht von dem ersten evang. Prediger in Schlesien, in Bunzlauische Monatsschrift zum Nutzen und Vergnügen, 7 Jg (1780) S 341). 


    Im selben Jahr berief ihn sein Grundherr als Nachfolger des gelehrten Dr. Jacob  Coler,

    (Manfred P. Fleicher, Späthumanismus in Schlesien. Ausgewählte Aufsätze (München 1983) S 264. Abbildung  Tafel 10 neben S 224.)

    nach Neukirch, wo er sich der Gunst des streng lutherischen Patrons erfreute, der Ihn und seine Frau mehrfach zu Taufpaten bat, so 1577, 1589 und zuletzt 1593. Er ist 1595 dort gestorben. Es bedürfte viele Anstrengung und Umwege, die zertrümmerten Grabsteinüberreste, aus der Kirchenruine zu Neukirch mit den beiden Grossen Wappen einwandfrei als Denkmal für den etwa 70-jährig verstorbenen  Michael Stabenaw nachzuweisen, da von der nur bruchstückhaft erhaltenen Inschrift die Hauptsache - das Teil mit dem Namen - fehlte!      


    Bild unten: Grabstein von Michael Stabenau I in Neukirch an der Katzbach. Bild aus dem archeologischen Ausgrabung 1936. (Quelle: Herder Institut)

    Die Inschrift Lautet: IM - IHR - NACH - CHRISTI - VNSERS - SELIGMACHERS - / GEBURT - 1595 - DEN 5 - NOVEMBRIS - IST I ... ... / TREVER SEELSORGER DER CHRISTLICHEN - GEMEINDE -ALHIER - ZUR - NEUKIRCHE - / DEME - IESUS - CHRISTVS - ZVSAMPT - ALLEN / GLEVBIGEN - EINE - FROELICHE - AVFFER.  Das Fehlende dürfte sinngemäß zu ergänzen sein : .... "in Gott seliglich verschieden der Ehrwürdige und wohlgelahre Herr Michael von Stabenaw ... stehung geben und verleihen wolle"


    "Es bedürfte viele Anstrengung und Umwege, die zertrümmerten Grabsteinüberreste, aus der Kirchenruine zu Neukirch mit den beiden Grossen Wappen einwandfrei als Denkmal für den etwa 70-jährig verstorbenen  Michael Stabenaw nachzuweisen, da von der nur bruchstückhaft erhaltenen Inschrift die Hauptsache - das Teil mit dem Namen - fehlte!"

     


    Generation VIII Kinder zu Hans (III) Herr zu Woldenberg

    1    Georg (II) Tit. Edle und Ehrenfeste sowie Herr zu Woldenberg. Ausgelöst von Woldenberg im Jahr 1543 bei sein Vetter Heinrich (II) der Kauft:„3 Höfe mit insgesamt 5 Hufen“ in Woldenberg von sein Vetter Georg von Stavenow.[1] Damit wurde Georg aus Woldenberg ausgelöst. Georg ist möglicherweise dasselbe als den Vogt Stavenow des Domstifts Havelberg, ernennt in einem Rechtsprocess 1590 gegen den v. Saldern.[2]


    [1] BLHA. Lehnscopiar 1543 febr.

    [2] Die Prignitz Geschichte einer kurmärkischen Landschaft vom 12. Bis 18. Jahrhundert. Liselotte Enders. Verlag für Berlin Potsdam. S 331.

     

    1543 Georg v. Stavenow II verkauft seinem Teil von Woldenberg (Linie II)

    1543 Lehnskopiar. Heinrich von Stavenow kauft 3 Höfe mit ingesamt 5 Hufen zu Woldenberg von seinem vetter Georg von Stavenow.

    (Anm. Georg II Vetter Heinrichs, Sohn zu Hans III, ernennt im Lehnsbrief von 1536. Als Georg I 1499, nicht im Lehnsbrief 1536 ernennt ist, muss er vor 1536 gestorben sein)


    Generation VIV Kinder zu Heinrich (II) Herr zu Woldenberg

    1     Friedrich (III) Geboren um 1530. Tit. Junker. Starb in Wriezen im Jahr 1600.[1] Herr zu Woldenberg. Verzeichnet als unmündig und abwesend 1577 nach dem Absterben des Vaters. In seiner Abwesenheit Schwur Ihren Onkel Andreas (I) den Lehnseid anstelle von Friedrich und Albrecht und die Minderjährigen müssen stattdessen an ihrem Mündigen Jahren das Lehnseid leisten.[2]

    1587 Lehnskopiar. Friedrich von Stavenow verpfendet 4 Hufen und 2 Kossaten dort für 50 Thaler an Christopher von Beerfeld. 1593

    1594 Lehnskopiar. Friedrich von Stavenow verpfändert dem Adam von Pfuel auf Vichel 2 Kossaten für 80 Thaler zu Woldenberg.

    1595 Lehnskopiar. Verpfändert Friedrich von Stavenow demselben Hans von Wagenschütz einen Bauer zu Wolldenberg für 150 Thaler.

    1596 25.1 Lehnskopiar verkauft Friedrich von Stavenow dem Jakob von Pfuel zu Ranft sein ganzes Gut Wolldenberg erblich. Kaufsomme nicht gennant.


    2    Albrecht (I) Tit. Junker. Geboren um 1560 Herr zu Woldenberg. Verh. mit „Anna“.[3] Und abwesend im Jahr 1577 nach dem Absterben des Vaters. In seiner Abwesenheit Schwur Ihren Onkel Andreas (I) den Lehnseid anstelle von Friedrich und Albrecht und die Minderjährigen müssen stattdessen an ihrem Mündigen Jahren das Lehnseid leisten.[4] Im Jahrr 1578 scheibt dem Lehnskopiar: ”Friedrich von Stauenow, abgegangene Heinrich seligen Sohn, Hatt vor sich und wegen seine unmündigen Brudern Albrecht, die Lehen empfangen und pflichten geschworn. Der unmündige sol auch wenn er seine Jahr erreicht, (G)Huldigen. Actum Koln an der Spree von Mitwochs bei Bartholomei, Anno 1578”.

    Im Jahr 1587 verpfändet Albrecht von Stavenow für 60 Thaler dem Friedrich von Pfuel auf Giesendorf (Prignitz) auf 3 Jahre einen Bauer zu Wolldenberg. Im Jahr 1590 verpfändet Albrecht v. Stavenow ein Anteil in Woldenberg für 50 Thaler dem Bürger zu Strausberg Martin Bruntzlow. Im Jahr 1595 verpfändert Albrecht von Stavenow demselben Wagenschütz 2 Hufen und 2 Kossaten für 300 Thaler in Wolldenberg. Im Jahr 1598 wurden Albrecht und Friedrich Gebrüder, sowie Andreas und Ernst und Nickel belehnt mit Woldenberg. Am 3.5 1598 wurde Albrecht von Stavenow mit Wolldenberg belehnt. Mitbelehnt wurden auch sein Bruder Friedrich, sein Vaterbruder Andreas und seine Vettern Ernst und Nickel von Stavenow. 1601 27.6. (dito) Albrecht von Stavenow verkauft seinen Rittersitz zu Wolldenberg mit 9 Hufen, 2 Kossaten, Schäferei, Kirchenlehn und ¼ Straßengericht dem Hans van Wagenschütz erblich für 2.846 Gulden. Landesherrl. Konsens darauf 1601 2.12. Die Familie Stavenow habe doch das Rittersitz mit den v. Wagenschützen und v. Pfuel bis es verkauft wurde an Dr. Michael Fulborn aus Wriezen im Jah 1644. (Ernst v. Stavenow (Linie I) hat z.b. noch die Mühle im Jahr 1620[5] und Friedrich v. Stavenow hat noch im Jahr 1624 ein Hof, das im Jahr 1593 ausgekauft wurde.[6] Der Sohn Otto ist also bei der Immatrikulation an den Univ. Frankfurt a.d. Oder als „Otto v. Stavenow auf Woldenberg erbsässen” eingeschrieben. Die Familie Stavenow zu Woldenberg stehen auch zusammen mit den Familien v. Wagehschützen und Pfuell im Vasallenverzeichniss Brandenburgs im Jahr 1626.[7]


    [1] Kirchenbuch Wriezen, Verstorbene. Das Jahr 1600, ohne Datum steht: ”Junker Friedrich Stabeno”

    [2] BLHA Rep 37. Lehnscopiar 1577.

    [3] Kirchenbuch Wriezen, Taufen 1603 1.9, 1605 20.1, 1606 19.6, 1607 5.9.

    [4] BLHA Rep 37. Lehnscopiar 1577.

    [5] BLHA Bestandsignatur 78 III W46. Lehnsbrief für die Familie v. Wagenschütz.

    [6] Lieselott Enders Hist. Ortslexicon, teil Barnim VI, Weimar 1980. S. 634.

    [7] Beiträge zu einem neueren Landbuch der Marken Brandenburg. Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen oder l Roßdienst und Lehnwahr. Zusammengestellt und herausgegeben von CV Gickstedt. Magdeburg 1840 Verlag der Creuhschen Buchhandlung. Sid 115-116.


    Lehnscopiar Brandenburg BLHA Rep 37.

    1587 Lehnskopiar. Albrecht von Stavenow verpfändet für 60 Thaler dem Friedrich von Pfuel auf Giesendorf (Prignitz) auf 3 Jahre einen Bauer zu Wolldenberg.

    1590 Lehnskopiar. Derselbe verpfändet Anteil in Woldenberg für 50 Thaler dem Bürger zu Straussberg Martin Bruntzlow.

    1595 Lehnskopiar. Albrecht von Stavenow verpfändert demselben Wagenschütz 2 Hufen und 2 Kossaten für 300 Thaler in Wolldenberg.

    1598 Albrecht und Friedrich Gebrüder, Andreas und Ernst und Nickel Belehnt mit Woldenberg

    1598 3.5. Lehnskopiar. Wurde Albrecht von Stavenow mit Wolldenberg belehnt. Mitbelehnt wurden sein Bruder Friedrich, sein Vaterbruder Andreas und seine Vettern Ernst und Nickel von Stavenow.

    1601 Albrecht von Stavenow verkauft seinen Rittersitz zu Wollenberg (Linie 1)

    1601 27.6. (dito) Albrecht von Stavenow verkauft seinen Rittersitz zu Wolldenberg mit 9 Hufen, 2 Kossaten, Schäferei, Kirchenlehn und ¼ Strassengericht dem Hans van Wagenschütz erblich für 2.846 Gulden. Landesherrl. Konsens darauf 1601 2.12.

     

    Albrecht Stabenow Pate in Wriezen KB Wriezen Taufen.

    1604 Pate bei Johan Lehman und Benigna - Filia Catharina. Paten war Hennig Endin, Albrecht von Stabenow, u.a.
    1605 17 april Pate bei Merten Riemans Sohn Daniel. „Jn: Albrecht Stabenow“
    1607 11 mai Pate bei Martin Boethius B Poll Johanne Magdalena. Filia Magdalena. Comp Albrecht Stavenow, Jurgen Rauyz. Die B Stavenowen, Die Lorenx Jochim. Die Johan Cilliethin.
    1607 30 dec. Pate bei Zacharias Jugels kinder. (KB Wriezen S 86 Ancestry.de)
    1611 Steht Pate 1611 15 oct. Bei David Stetzels und Margaretas Filia Catharina. Paten Albrecht v. Stabenow. Bendix Blankenburg. Ursula Prewitz. Caspar Rindfl. (KB Wriezen Ancesty S 145)

     


    Generation X Kinder zu Junker Freidrich (III) Stabeno Herr zu Woldenberg (Wriezen)

    1     Heinrich (IV) Tit. Edle u Ehrenfeste, In Siebmachers Wappenbuch gibt’s ein Wichtigen Informationen, dass dieses Wappen abgebildet wurde mit seinen Farben in ein Stambuchsmahlerei aus dem Jahr 1585. Das Wappen gehörte Heinrich v. Stavenow, Sohn zu Freidrich (III) Stavenow. Damals gab es nur ein möglicher Vater namens Friedrich, Friedrich (III) zu Woldenberg Linie II.[1]


    [1] J Siebmachers Großes und allgemeines Wappenbuch. Ausgestorbener Adel Brandenburg. G. A. v. Mülverstedt. Bauer & Raspe. Nürnberg 1880. S 90. Stavenow II Taf 54. ”Das unten beschriebene, zuerst von uns nach einer Stammbuchsmahlerei Heinrichs v. Stavenow, a.d.J 1585 (einem Sohne Friedrichs v. St. auf W.)”


    Ev. anderen Kindern sind nicht für uns unbekannt, als Friedrich starb erst nach seines Teiles von Woldenberg verkauft wurden. Die Söhne sind dafür nicht in den Lehnsregistratur verzeichnet.   


    Bild unten

    Kirchenbuch Wriezen, Tote Anno 1600. Junker Friedrich Stabeno begraben



    Generation X Kinder zu „Junker“ Albrecht (I) Herr zu Woldenberg und Anna.

    1     Otto Herr zu Woldenberg, geboren in Wriezen 1602, getauft am 7.5. ”den 7 Mai Juncker Albrecht Stabenow, Anna Filius Otto. Copatres Pastor Martin Griebow, Gustaff Breutzel, Jacob Stabenow, Hans Helt, Waltin Lallenig” und noch sieben unlesbare Patennamen.[1] Immatrikuliert als unm. Kind im Jahr 1611 beim Universität Frankfurt a. Oder als: ”Otto von Stabenow auf Wollenberg erbsässen” d.h. Otto von Stabenow, erbnehmer zu Woldenberg.[2] 

    2    Catharina 1603 1.9. ”Albrecht von Stabenow, Anna Filia Catharina.”[3]

    3    Carsten 1605 20.1. “Albrecht v. Stabenow Anna. Filie Carsten. Comp Georg Holzberg. B Meister Jacob Stabenow. Jurgen Trost”u.a.[4]

    4    Pe(…) 1606 19.6 “J. Albrecht v. Stabenow. Anna. Filii Pe… (Unlesbahr aber Platz für noch drei Buchstäber, acht Paten.[5] Das Nahmen war also wahrscheinlich Peter.

    5    Ein Sohn 1607 5.9. ”Jünker Albrecht Stabenow Anna. Filia. Comp. Hans v Webelow. Joachim Bindrim, Jacob Stabenow d. Jüng, Caspar Thiele, Michael Hanse, Jans Joh Forst, Hn Hans von Nui, Jacob Mandiklaus”.[6]


    [1] Kirchenbuch, Taufen, Wriezen, 1602 7.5.

    [2] Altere Universitäts-Matrikeln I. Universität Frankfurt, B.d. I 1506-1548 s 562.

    [3] Kirchenbuch, Taufen, Wriezen, 1603 1.9.

    [4] Kirchenbuch, Taufen, Wriezen, 1605 20.1.

    [5] Kirchenbuch, Taufen, Wriezen, 1606 19.6.

    [6] Kirchenbuch, Taufen, Wriezen, 1607 5.9.


    Generation VIV Kinder zu dem Pfarrherrn zu Neukirch an der Katzbach Michael (I), auch Herr zu Woldenberg und seiner Ehefrau geb. v. Haugwitz.

    1    Friedrich (II) Geboren um 1562. P.t. Edle und Ehrenfeste, Herr, Johanniterritter, Hauptman zu Sonnenburg, Herr zu Woldenberg. 1584 mündig. Bekannt 1613 ” Friedrich von Stabenauen, Haubtmann zu Sonnenburgk”, ernennt beim Verkauf des Schulzenhofes des Johanniterordens, im Dorf Zäckerick a Oder.[1] Kaufte 1593 ein Hof in Woldenberg. ”1614 Friederich von Stavenow 16 Idem nomine Balzer Pfuels, wegen 11 Hufen zu Woldenberge. Produciert Attestatum aus der Landschaft, daß Friedrich v. Stavenow 1 Hufe in Anno 1593 ausgekaufft, und wären Hans Wagen Schützen in Ao. 1612 vier Hufen mit 1 Hof und 6 Hufen nebst 2 Höfen demselben in Anno 1614 frey gewilliget. 1624 6 Hfr, 8 koss, 1 Pächtsschäfer, 1 Laufschmied, die Schäferknechte; 18 Hf, 40 JunkerHf, 4 PfarrHf, 1 KHf; Es gehen ab 1 Hof mit 1 Hf, so v. Stavenow (1593 ausgekauft), und 3 Höfe mit 10 Hf, die Wagenschütz (1612 und 1614) freigewilligt wurden”[2]

    2    Michael (II) ”Edle und Ehrenfeste”.[3] Geboren um 1564. Herr zu Woldenberg. Unm. 1584. 1580 immatrikuliert als Student beim Universität Frankfurt a. Oder: „Michael Stabenau, Aurimontanus“ (Aurimontanus ist Latein für Goldberg, eine kleine Stadt einige Kilometer von Lehnhaus am Bober).[4] Michael starb nur 36 Jahre alt 1591 in Lehnhaus am Bober, wo sein Grabsteins Epitaphium mit Ahnenwappen noch heute zu sehen ist.


    Epitaph des Michael von Stabenau II unterhalb der Burg Lehnhaus / Zamek Lenno

    (Neuigkeiten des Geschichtsvereins Kreis Löwenberg (Schlesien) e. V. 2/2018)

    Im Zuge der Renovierungsarbeiten der Burg Lehnhaus / Zamek Lenno wurde auch der große Epitaph des Michael von Stabenau, der am 1. Februar 1591 verstorben ist, an der Burgmauer aufgerichtet. Die Vorsitzende Doris Baumert hat in ihrer Publikation „Die Kirchengeschichte von Lähn, Kreis Löwenberg (Schlesien), gewidmet der katholischen Kirche anlässlich des 150 jährigen Jubiläums ihres Kirchengebäudes im Jahr 2014“ folgende Informationen über diesen evangelischen Pastor von Lähn / Wleń veröffentlicht:

    Michael von Stabenau aus Goldberg. Er wohnte dem bekannten Religionsgespräch über die Erbsünde mit Matthias Flacius Illyricus bei, das am 07.05.1574 in Lehnhaus begonnen und am 12.05.1574 im Schloss Langenau fortgesetzt wurde.

    Augustin Knoblich zitierte in seiner „Chronik von Lähn“ den Anfang der Inschrift von Stabenau ́s Grabstein und fügte hinzu, dass dieser „nun vom Kirchhof verschwunden“ sei. Dieser Epitaph befindet sich aber noch heute in Lehnhaus hinter einem kleinen Hügel zwischen Burgruine und Schloss. Bei der Größe und dem Gewicht des Denkmals ist kaum anzunehmen, dass es vom katholischen Friedhof in Lähn nach Lehnhaus gebracht wurde. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass von Stabenau nicht in Lähn, sondern in Lehnhaus beigesetzt wurde. Trotz seines Alters ist der Stein teilweise noch recht gut lesbar, vor allem im nassen Zustand.


    Bild unten 

    Michael (II) Epitaphium in Lehnhaus am Bober, Schlesien.[5] Die Inschfift Lautet:

    Oben links: ”Der von Stabenau” mit Wappen. Oben Rechts: ”Der von Haugwitz” mit Wappen.

    KAŸ. MAVRICH IVSTVS ES DOMINI ET TECTVMIV DICIVMTVM

    "Anno 1591 den Ersten Februarii umv Glock 22 ist der Edle Ehrenfeste Michaell von Stabenaw und Woldenbergk Inn Gott seliglich und sanft Entschlaffen Seines alters im 32 Jahre Ruhett unt Wartett alhir der freudenreichen unt Herlichen Zukunft unseres Erlesers und Seligmachers des Herrn Jhesu Christi. Psalm 17. Ich aber will Schawen dein Anlitz inn / Gerechtigkeit ich wil satt werden, wenn / ich erwache nach deinem Bilde".[6]

    Unten links: Der von Hayen (oder Die Kauliz?) Unten Rechts: Der von Miltitz



    Bild unten

    Wie liest man die Verwandtschaft in der Grabplatte oben? Der HeraldikerWalter Leonard erklärt die Grabplatte.[7]

    Die Grabplatte oben ist im Stil B gefertigt. (Das Grosse Buch der WappenkunstCallway 1976 S. 60)

    Oben Links finden wir also das Stammwappen Michael Stavenow II (Ich) Michael Stavenow (I Grossvater).

    Oben Rechts (2) Wappen der Mutter, einer geborenen von Haugwitz.

    Unten Links (3) finden wir die Grossmutter, Väterlichen Linie. Sie war  einer geborenen v. Hayen.

    Unten Rechts (4) Grossmutter, Urgrossvater mütterliche Linie - V. Miltitz interprätiert.


    Zu dieser Zeit gab es mit diesen Kombination der beide Geschlechtern die volgende mögliche Eltern der Mutter Michael Stabenows.

    Sie war wohl eine tochter Hans Christoph v. Haugwitz (1515-1586). Hans Christoph wurde verheiratet mit Agnes geboren von Miltitz.

    Agnes wurde um 1525 geboren, in Scharfenberg, Sachsen. Eine Tochter zu Ernst von Miltitz auf Batzdorf und Magdalene (Gertrud) von Miltitz a.d.H. Zabelitz (Geb. von Pflugk). Ernst v. Miltitz wurde um 1495 geboren in Meissen, Sachsen. Magdalene wurde geboren um 1496, in Zabeltitz, Sachsen.



    ”Oben Links, das Stammwappen - Michael (II) Stavenow - (Ich) Michael (I) Stavenow (Vater).

    Oben Rechts (2) Wappen der Mutter, einer geborenen von Haugwitz, also Wappen der Großvater Mütterlichen Seite.

    Unten Links (3) die Großmutter, Väterlichen Linie. Sie war einer geborenen v. Hayen/Ayen (Oder Kaulitz?).

    Unten Rechts (4) Großmutter, Urgroßvater mütterlichen Linie - V. Miltitz interpretiert.



      

    3    Heinrich (III) Geboren um 1566. P.t. Edle u Ehrenfeste. Herr zu Woldenberg Jur. Dr. 1584 Lehnseid. unmündig.[8] 1591 immatrikuliert als Stud. In Jena und Leipzig.[9] 1600-1604 immatrikuliert in Frankfurt a. Oder als: ”Henricus von Stabenau von Woldenbergt Silesius 1 Thal”, d.h. Heinrich von Stabenow zu Woldenberg aus Schlesien.[10] Andreas (I) introduziert wohl sein Neffe Heinrich (III) zu Hertzog Ulrich III in Mecklenburg. Er scheint zu arbeiten mit der Genealogie des Herzogs im Jahr 1593 zusammen mit den Deutschen Historiker Elias Reusner in Jena (1555-1612), als er wurde erwähnt als Mitverfasser eines Briefes von Reusner zu dem Herzogen betreffend diese Genealogie.[11] Heinrich (III) scheint Spezialist gewesen zu sein von Lehn und Erbfragen.[12] Verh. mit einer Liebke v. Plessen. Im Namensregister zu den sehr gut erschlossenen Akten zu den Lehngütern,[13]  (Bestand 2.12-4/2-2 Lehnakten I), die 298 laufende Meter Archivgut umfassen, kommt der Name Stavenow vor: 1618 in den Akten des Gutes Klein Pritz im Amt Crivitz. Hier wird die Witwe eines Hinrich Stavenow erwähnt, die Reimar von Plessen 2.000 Gulden leiht und dafür den Hof Klein Pritz als Pfand erhält. In den 64 cm starken umfangreichen Lehnakten (2.12-4/2-2 Lehnakten I, Vol. I a) des Gutes Klein Pritz, leiht 1618 eine Liebcke von Plessen, Witwe des Heinrich Stavenow, mit Einverständnis ihres Bruders Helmold von Plessen ihrem Bruder Reimar von Plessen 2.000 Gulden und erhält als Pfand den Hof Klein Pritz.”.[14]


    [1] Zäckerick an der Oder Dorf der Fischer und der Löwinge. Dr. Thomas Wagner 2013 S 112.

    [2] Beiträge zu einem Neueren Landbuch der Marken Brandenburg Protocollum Der Erimenten im Ober Barnimschen Kreise, so den 7ten Januarn 1670 presentibus L.B. a Schwerin et L.B. a. Kanitze erschienen. S 359.

    Samt Lieselott Enders Hist. Ortslexicon, teil Barnim VI, Weimar 1980. S. 634.

    [3] Titulaturen framgår av gravstenen.

    [4] Altere Universitäts-Matrikeln I. Universität Frankfurt, B.d. I 1506-1548 s 280.

    [5] Neuigkeiten des Geschichtsvereins Kreis Löwenberg (Schlesien) e. V. 2/2018 S 6.

    [6]Jahrbuch für Schlesiche Kirchengeschichte, Johannes Grünewald. Verlag Unser Weg, Lübeck 1984 S 131.

    [7] Das Grosse Buch der Wappenkunst. Walter Lehonard, Callway 1976 S. 60.

    [8] Lehnscopiar Stafenow 1584.

    [9] Die Jüngere Matrikel der Universität Leipzig 1559-1809 s 444 och Die Matrikel der Universität Jena B.d. I 1548-1652 s 315.

    [10] Altere Universitäts-Matrikeln I. Universität Frankfurt, B.d. I 1506-1548 s 446.

    [11] Landeshauptarchiv Schwerin. PPNLHAS_2_12-1_24 Nr213/1. Brev. Titel: Elias Reusner, Jena Enthält: Übereignung seines Werks zur Genealogie an Herzog Ulrich von Mecklenburg. 1593. 5.2.

    [12] Sieh u.a. seine Schriften: De Residius  Testamenti D Henrici a Stabenaw &Woldenberg Iena 1590. De Legatis et Fideicommissis Dn Henrici a Stabenaw & Wolddenberg Sil(esio) Iena 1599, De Modis Acqvirendae et Dissolvendae Patriae Potestatis. Henirico a Stabenow Hereditario in Woldenberg et Albinus Helwigius. Frankfurt 1605.

    [13] Lehngütern (Bestand 2.12-4/2-2 Lehnakten I), umfasst 298 Laufmeter mit Archivalien. Die Fischung wurde durchgeführt bei Herrn Karl-Heinz Steinbruch.

    [14] (2.12-4/2-2 Lehnakten I, Vol. I a).


     

    Bild unten: Friedhof in Neukirch an der Katzbach.


     

    G. Um 1562 -1614-1624 Hauptmann zu Sonnenburg Friedrich Stavenow II (Woldenberg Linie II)

    Vater Michael Stabenau I in Neukirch an der Katzbach. 

    Zäckerick an der Oder Neumark 10 km ost von Wrietzen. (Zäckerick an der Oder Dorf der Fischer und der Löwinge. Dr. Thomas Wagner 2013 S 112) Frühe Hinweise über ”Scholtzen Haus und Scholze” finden sich im Grüneberger Amtsbuch von 1664.[1]”Dieses Scholtzen Haus sist vor dieser Zeit ein Lehngerichte gewessen undt bey dem Herr Meister zue Sonnenburgk zu Lehn gegangen, es hat aber solches die gnädige Herrschaft Vermöge des Kauffbrieffes in anno: 1613 den 6 Martj, durch H. Berent von Kettwigen, Haubtman zu Rampitz, H. Friedrich von Stabenauen, auch Haubtmann zue Sonnenburgk, H. Johan Grellen Cammermeistern undt Peter Heiningken (Heinecke), damaligen Amptschreibern zu Grünenbergk umb undt vor 900 Thllr kauffsweise an sich bringen lassen, wie der Kauffbrieff mit mehrern im Munde führet””Der iezige Scholtze Matthes Falckenbergk ist nur ein gesezter Scholtz, jedoch jat sein vorfahre oder Stieffvater Georgk Künzel, welcher den Krug zu Zeckerigk gehabt unndt in anno: 1627 den 13 july lautt Vertrags kauffweise die gned. Herrschaft solchen an sich genomme undt diesen George Künzel zu einem Scholzen Ambt hat sich genommen, mit altem Treu undt Fleiss solches zu bestellen, undt dz zeinige zu thun, wass vorige gesetzte Scholzen gethan undt geleistet haben”[1]BLHA. Rep 98 Johanniterorden Ballei Brandenburg, Amtsbuch Grüneberg 1665, Nr 4104 (Amtsbuch der Komturei Grünberg” mit Angabe von Besitznachfolgern)), 4105 (Amts Haus Buch des Ordens Amtes Gruneberg”), 4106 (. Newgemachtes Hauss= oder Amtbuch bey dem fürstl. Nassawischen Ordens Ambte Grünenberk, mit Anfangk des 1664ten Jahres”)


    1614 Friederich von Stavenow 16 Idem nomine Balzer Pfuels, wegen 11 Hufen zu Woldenberge. Produciert Attestatum aus der Landschaft, daß Friedrich v. Stavenow 1 Hufe in Anno 1593 ausgekaufft, und wären Hans Wagen Schützen in Ao. 1612 vier Hufen mit 1 Hof und 6 Hufen nebst 2 Höfen demselben in Anno 1614 frey gewilliget.


    Bild unten

    Beiträge zu einem Neueren Landbuch der Marken Brandenburg Protocollum Der Erimenten im Ober Barnimschen Kreise, so den 7ten Januarn 1670 presentibus L.B. a Schwerin et L.B. a. Kanitze erschienen. s 359.



    1624 6 Hfr, 8 koss, 1 Pächtsschäfer, 1 Laufschmied, die Schäferknechte; 18 Hf, 40 JunkerHf, 4 PfarrHf, 1 KHf; Es gehen ab 1 Hof mit 1 Hf, so v. Stavenow (1593 ausgekauft), und 3 Höfe mit 10 Hf, die Wagenschütz (1612 und 1614) freigewilligt wurden.

    (Lieselott Enders Hist. Ortslexicon, teil Barnim VI, Weimar 1980. S. 634.)


    Anm. Dieses zeigt also das man zusammen mit den v. Wagenschützen eigenthüm in Woldenberg beibehanten könnte, also wohl bis zum 1644 wenn der Sohn Hans Stavenows, Namens Joachim, seinen Teil in dieses „Rittergut“ i J 1644 an den Dr Michael Fulborn verkauft. Die Familie v. Wagenschütz war wahrscheinlich mit Stavenows zu Woldenberg verwandt und hat wahrscheinlich geholfen.

     

    Siebmacher hat dieser Familie unter Ausgestorbene verzeichnet. Der Familie war doch nie arm an Söhne. Die Informationen gibt uns einen Genealogischen Spur, als Heinrich, Friedrichs Sohn ernennt ist. Er war wohl um 1585 um 18 bis 30 Jahre alt. Es erklärt warum es gibts Juristische Dissertationen, mit verschiedenen Buchstabierung von verschiedene Universitäteten, Es gab zwei juristen mit dem vornahmen Heinrich. Ein Stabenaw (aus Lähn) und ein Stavenow.


    Kinder 1 Ca 1565 Heinrich v. Stavenow (Stammbuchsmahlerei 1585 - als in Siebmacher angegeben). 


    Anm: Die Studentischen Stammbüchern war das "Facebook" des Mittelalters. Offensichtlich hat Siebmachers Lexicon das Stammbuchsmahlerei Heinrich Stavenows gesehen. Es gibts 3 Friedrich Stavenow, aber nur ein könnte der Vater sein, als Heinrich in 1585 Student war. Als Albrechts Bruder Friedrich geboren war um 1571 und starb 1600 in Wriezen, könnte er nicht der Vater zu diesen Student sein, der 1585 strudierte, der Vater ist also wohl Michael I:s Sohn Friedrich v. Stabenau.


    Es könnte eventuell so sein das es sind zwei juristen mit dem Namen Heinrich. Ein v. Stabenow und ein v Stabenaw Silesius! Ein Jur. Dr, Sohn Heinrich I sohn zu Pfarrherr Michael v Stabenaw II aus Lähn, Schlesien. und ein Stundent, Sohn Heinrich v Stavenow, Sohn zu Friedrich Stabenau, der Bruder Michael Stabenaw II, und Heinrich.  


    Heinrich, ist wohl nicht Junker Freiedrich Stabenows Sohn in Wriezen, ältere Bruder zu Albrecht Stabenow. Junker Friedrich starb im Jahr 1600. Er wurde um 1571 geboren und deshalb ist es unwahrscheinlich das der Heinrich unten sein Sohn war. Den Text unten ist übringens voller Fehler. Das Gut Woldenberg, lag in der Oberbarnim, in Brandenburg und hat nichts mit der Stadt Woldenberg im Kr. Friedeberg zu tun. Doch gab es viele Stavenows die auch in Friedeberg sowie in der Neumark gewohnt haben. Die scheinen alle als eventuelle Verwandte zu sein können.



    1571 Heinrich und Andreas I, Friedrich I:s Söhne (W. Linie II).

    Nickel V Peter II:s Sohn (W. Linie I)

    Hans IV und Peter III Erdmanns Söhne (W Linie Ib)

    Heinrich vor sich und wegen seine abwesenden brüdere Andreas Friedrichs sohne (Linie II und III), Nickel (V) Peters (II) seligen sohn vor sich (Linie I) und wegen Hanssen und Petern Erdtmanns unmündigen sohnen (Linie Ib), gebrüder und wettern die Stafenowen zu Woldenberge, haben ihre lehen und gesamtten hand empfangen und pflichtte gesamm. Actum Coln Dienstage nach Matthei. Anno 1571.


    1571 (dito). Nickel (+Peters Sohn Linie I), die unmündigen Gebr. Hans und Peter (+Erdmanns Söhne Linie Ib) sowie Gebrüder Heinrich (Linie II) und der abwesende Andreas von Stavenow (Linie III) (Friedrichs Söhne Linie II) werden mit Woldenberg belehnt.


    (Anm. Andreas Stavenow ist Hauptmann zu Wahlsmühlen in Mecklenburg und hat u.a. ein Wohnhaus in Stadt Schwerin seit 1567/68).



    1572 Stavenows auf dem Landt Tage in Berlin 1572

    Vorzeichnus der vom Adel so Anno 1572 aufm Landt Tage: alhier gewesen (nemlich in Berlin). Vorzeichnus derer vom Adel Nahmen aus dem hohen und Nieder Barnim: U.A. sind:

    Nickel Stawenow zu Woldenberg. (Linie I)

    Heinrich Stawenow zu Woldenberch. (Linie II)

    Erdtmann Stawenows Kinder. (Linie Ib)


    Bild unten

    Die Quelle: Beiträge zu einem Neueren Landbuch der Marken Brandenburg. Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen, oder Rossdienst und Lehnwahr. E. v. Eichstedt. Magdeburg 1840 Seite 86.



    1577 Nickel V, Hans IV, Friedrich II und Albrecht I Stavenow auf Woldenberg

    1577 (Lehnskopiar). Nickel (+Peters Sohn), Hans (+Erdmanns Sohn), ” ”. Linie I a und b

    Gebr. Friedrich (abwesend) und Albrecht (Unmündig) (+Heinrichs Söhne), Linie II

    Andreas (+Friedrichs Sohn), Linie III

    die von Stavenow, werden mit Woldenberg belehnt. Heinrich Stavenow starb um 1578 in Perleberg.

     

    ”Nach abgang Heinrich Stavenows, Galt wegen dasselbigen abwesenden und unmündigen sohne, Als Friedrichsen, und Albrecht, Ir wetter, Andreas Stauenow (Anm. Heinrichs Wetter?), die Lehn geführt, und sol der abwesenden so balde als inner Landes Kombt, und der unmündige seine Jahr erreicht den Lehnen folge ihnen, und er Andreas Stafenow, wider, to die andrem haben Anno J 1571 die Lehen empfangen, nicht In Hans gesamten, Habt dero pflichte geschen. Actum Coln Donnerstag nach Visitationis Maria Anno 1577. „


    1577 Hinrich Stauenowe II + Abwesende umn. Söhne Friedrich II und Albrecht I (Linie II) sowie Andreas Linie III mit Woldenberg belehnt 

    1577 (Lehnskopiar). Nach Absterben Hinrich Stauenowe, Habt wegen dasselbigen abwesenden und unmündigen sohne, als Friedrichsen und Albrecht, Ir Bruder Andreas Stavenow, die Lehen gebürgt, und sol der abwesenden, so bald als Immer Andres Kinder, und der un mündige seine Jahr erreicht den Lehnen folge ihren, und ir Andreas Stafenow, wieder, Ir die andream haben Anno 1571 die Lehen empfangen nebst Hinrichs gesamten, Guts tho erbliche geben, Actum Köln Sonndags nach Visitationis Maria Anno 1577.

     

    Nach absterben Peter Stauenow + Erdmanns seligen Sohn, Gabt sein wetter Nickel Stauenow, als den nächten Agnats, weil der verstorbenen Bruder Hans blöde, die Lehen an dasselbigen passt behorige u pflichte empfangen, Und die nächster seiner manstamm, und den blöden bis als stum widder zum vorpande Bürgt, mitt aller not für Hans Ire wetter Hans Jünge sein pars genommen, nächster seiner manstamm und den blöden bis ehr stamm widder sein kommende Kindt, mith aller not für Hans ire Kinder halbjungs von Hans genommen, Actum Köln an der Spree nach Visitationis Mariae Anno 1577.

     

    1578 Friedrich II und Albrecht I (Linie II)

    1578 (Lehnskopiar). Friedrich von Stauenow, abgegangene Heinrich seligen Sohn, Hatt vor sich und wegen seine unmündigen Brudern Albrecht, die Lehen empfangen und pflichten geschworn. Der unmündige sol auch wenn er seine Jahr erreicht, (G)Huldigen. Actum Koln an der Spree von Mitwochs bei Bartholomei, Anno 1578,

     

    1578 Michael II seine Vettern und Andreas I (Linie II und III)

    1578 (Lehnskopiar). So habt auch Michael vor sich und seine Vettern gesamtbhandt Andreasen von Staufenowen der gesambten Handt folge gethan. Actum ut Supra.

     

    1584 Michael I, Michael II (Woldenberg Linie II)

    1584 (Lehnskopiar). Michael (II) Sohn Michael (I) von Stavenow, Friedrichs seligen sohn Pfarrer zur Neukirchen in Sylishen sollen der gesambten Handt mith gebürliche foljge gethan, und deswegen In Zweiffel gezogen worden, ob er dazu widder gepattett worden Konne, So hatt doch unser Gnädiger Herre Der Kurfürst zu Brandenburg hof Herzogh Georgens in Syllesien Zur Ligniz, Vorbitte, bewilligtt, Ime und Seine Manlige leibs lebens erben, weitter datzu zugepatten, Inmassen das Friedrich von Stauenow, Ernst Sohn Michels sohne an part seine Vateren, weil der mitt Altter und leibs Krankheitt beladen, die gesambten handt, an aller seiner vettern von Stavenow Lehngüttern vor sich und wegen seine bruder Michaeln (III) und Hinrichsen der noch unmündige is empfangen und pflichten geschworn. Actum Coln Mittwoch nach Frankricri Anno 1584.


     

     

    1590-1600 Stavenows in einen Adelsverzeichnis Brandenburgs 

    Vorzeichnus aller Herrn und vom Adell. Im Churfürstenthumb Brandenburgk k. (Ende des 16. Jahrhunderts.) Mittelmarck und Uckermarck.

    Die Geschlechte vom Adell, so von der Chur und Hause Brandenburgk Ritterlehen haben.

    Stauenow Andres, Fridrichs Sone. Nickel, Peterß sel. Son. Hanß, Erdtmanns Sohn. Friedrich und Albrecht, Heinrichs Son.


    (Der Vorzeichniss scheint nicht komplett zu sein, Friedrich III fehlt sowie Michaels Söhne z.b.)


    Quelle: Beiträge zu einem neueren Landbuch der Marken Brandenburg. Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen 0der Roßdienst und Lehnwahr.

    Zusammengestellt und herausgegeben von C v. Eickstedt. Mageeburg 1840. Verlag der Creusschen Buchhandlung. S 174.


     

     

    Ca 1568 + vor 1618 Jur. Dr, Henricus Stabenaw/Stabenau auf Woldenberg Linie II

    Sohn des Pfarrherrs zu Lähn Michael I: Student an d. Universität Leipzig und Jena. 

    Heinrich von Stabenaw, aus Schlesien, ein Sohn der Schlesichen Pfarrherr Michael von Stabenaw in Lähn. Heinrich war Erbnehmer auf Gut Rittergut Woldenberg.


    Stud Leipzig

    1591 Sommersemester, immatrikuliert im Universität Leipzig. Hnr. Stebenau, Stobenau Lehnen. 1/2 fl. P 31. (Anm. diesen Heinrich Muss ein Sohn Michael Stabenaw II Pfarrherr zu Lähn (Auf Latein "Lehnen") sein.

    Stud Jena

    1591 Hnr. Statenau, Lehnen. Siles. b, 92 (Anm. Heinrich Stabenau aus Lehn in Schlesien geschl. Auf Woldenberg in Brandenburg) (Die Matrikel der Universität Jena B.d. I 1548-1652 s 315.)

     

    Jur Dr. 1599

    1599 Henrici á Stabenaw & Woldenberg. Sil unten in der Dissertation von Jena als Juris Dr. in 1599 ernennt.  


    Frankfurt a. O. 1600

    Heinrich Immatrikulierte sich an den Universität Frankfurt a. O. im Jahr 1600-1604 als "Henricus von Stabenau von Wolldenbergt Silesius 1 Thal". 

    (Altere Universitäts-Matrikeln I. Universität Frankfurt, B.d. I 1506-1548 s 446)


    Heirat

    Heinrich Stavenow wurde wohl verheiratet mit die Liebke v. Plessen. Sein Onkel Andreas I zog nach Mecklenburg. 


    1618 Heinrich Stavenows Wittwe, Mecklenburg

    Im Namensregister zu den sehr gut erschlossenen Akten zu den Lehngütern (Bestand 2.12-4/2-2 Lehnakten I), die 298 laufende Meter Archivgut umfassen, kommt der Name Stavenow vor: 1618 in den Akten des Gutes Klein Pritz im Amt Crivitz. Hier wird die Witwe eines Hinrich Stavenow erwähnt, die Reimar von Plessen 2.000 Gulden leiht und dafür den Hof Klein Pritz als Pfand erhält. In den 64 cm starken umfangreichen Lehnakten (2.12-4/2-2 Lehnakten I, Vol. I a) des Gutes Klein Pritz, leiht 1618 eine Liebcke von Plessen, Witwe des Heinrich Stavenow, mit Einverständnis ihres Bruders Helmold von Plessen ihrem Bruder Reimar von Plessen 2.000 Gulden und erhält als Pfand den Hof Klein Pritz. Wer ist dieser Heinrich Stavenow, der vor 1618 verstorben ist?


    Kinder

    Bisher leider unbekannt


    Erstes bekanntes Publikation

    1597 Illustrium quaestiorum Dip. (juridica) XIV. de Sponsalibus matrimonio, et malierum patrimonio / Leopold Hackelmannus praeses; Heinrich von Stabenaw respondens Verfasser: Hackelmann, Leopold *1563-1619* ; Stabenaw, Heinrich von. Erschienen: Jenae, 1597Umfang: 4" Sachgebiete: Ft 1051 ff. / Ft 701 - Ft 3008/14 ; Allgemeines ; VerschiedenesFi 62 / Fi 1 - Fi 251 ; Miszellanbände Signatur: 24 in: Fi 62. Standort: Kriegsverlust.

    Letztes bekanntes Werk


    Bilder

    Klickbar - Unten links: Eintrag im Stammbuch Abraham Gast.        

    Die andere Bilder sind "Disputationes" andere Studenten. 1599.



    Werken

    1613 Illustriores Et Selectiores Quaestiones In vita communi usum insignem habentes. Leopold Hackelmann Nomina Collegiarum Secundum: (Namn på medförfattare) ,Johannes Dinckel, Johann Eccard, Christoph von Kreitzen, Heinrich von Stabenau, Daniel Heider, Johannes Ursinus, Albert von Vechteld, Moritz Müller, Philipp Reinhardt.


    Bilder unten

    Klickbar - Disputationes. Presidie Henrico á Stabenow in Woldenberg Silesio 1601 und 1605. 

    Albin Helvig aus Breslau, Schlesien gehört wohl zu den alten Schlesichen Familie v. Helwig aus Breslau.


     

    1618 Heinrich Stavenows Wittwe, Mecklenburg

    Im Namensregister zu den sehr gut erschlossenen Akten zu den Lehngütern (Bestand 2.12-4/2-2 Lehnakten I), die 298 laufende Meter Archivgut umfassen, kommt der Name Stavenow vor: 1618 in den Akten des Gutes Klein Pritz im Amt Crivitz. Hier wird die Witwe eines Hinrich Stavenow erwähnt, die Reimar von Plessen 2.000 Gulden leiht und dafür den Hof Klein Pritz als Pfand erhält. In den 64 cm starken umfangreichen Lehnakten (2.12-4/2-2 Lehnakten I, Vol. I a) des Gutes Klein Pritz, leiht 1618 eine Liebcke von Plessen, Witwe des Heinrich Stavenow, mit Einverständnis ihres Bruders Helmold von Plessen ihrem Bruder Reimar von Plessen 2.000 Gulden und erhält als Pfand den Hof Klein Pritz. 

     

     

     

    Geb. um 1590-95, bekannt 1607 + vor 1663 Gräflichen Kammerjunge Caspar Stavenow I (Wriezen) (Schwedt 1609), (Pritzwalk) ab 1614, + in (Luckow) (Woldenberg II)

    Der Vater könnte eigentligch einer von den volgenden Herren sein: Ernst I, Joachim I, Nicolaus VI, Jocob II (Linie I) oder 

    Nicolaus IV, Hans IV (Linie Ib) oder Friedrich IV Linie II oder Andreas I Linie III.


    Aber - Als Caspar als Kammerjünge zum Herrenmeister des Johanniterordens gedient im Jahr 1609, war wohl sein Vater Friedrich IV Stavenow, Hauptmann zu Sonnenburg. Sonnenburg war das Hauptquartier des Johanniterordens in Brandenburg. Dafür gehen wir aus davon das er zur Linie II gehört bis wir mehrere Informationen darüber erhalten kann. 


    1607 Caspar Stabeno ernennt als Pate in Wriezen mit Burgermeister Jacob Stabenow.

    1607 2 Martii, H Johan Thielen und Annas Sohn Georgius.

    Comp (Paten) B. Jacob Stabenow, Landtag Ulrich, Caspar Stabeno, Die Hans Peter, Die B. Christopherus Ehefrau.


    Zunächst finden wir das Caspar als Kammerjunge beim Herrenbeisters des Johanniterordens, der Grafen Martin von Hohenstein. Im Jahr 1609 ritt er im als Küritzritter im Begräbniss seines Herrn.


    Friedrich IV, Michael I:s Sohn (Pfarrer zu Neukirch in Schlesien Linie II) wurde Hauptmann zu Sonnenburg (Hauptschloss des Johanniterordens Balley Brandenburg) und wurde ernennt im Jahr 1613 (Sieh Zäckerick an der Oder, Dorf der Fischer und der Löwinge Dr. Thomas Wagner Seite 112) . Friedrich IV kennte natürlich der Herrenmeister Martin von Hohensten als Ordensbruder sehr gut. Ob Merten I Sohn zu Friedrich IV war, könnte es so sein das der Hohenmeister Martin von Hohenstein stand als Pate beim Kindtaufen. Dieses könnte natürlich nur mit den aktuellen Kirchenbuch verifiziert werden. Wir wissen doch nicht wo er getauft worden war. Merten I, ging später nach Stralsund vor 1619 und lasst sein Sohn Merten II in dort tauffen. Ich halte es für wahrscheinlich das am mindestens Merten I Sohn zu Friedrich IV (Linie II) war. Als Nicolaus VII erst Johanniter geworden ist im Jahr 1616, wurde es nicht stimmen wenn sein Sohn Caspar schon 1609, bevor Ihm Johanniter ritter wurde.  


    Nickolaus VII (Peters IV + 1577 Sohn) ist im Jahr 1600 im Adelsverzeichniss Brandenburgs ernennt (Nickel Peters Sel. Sohn). Der ist im Jahr 1613 Hofmeister beim Hof der Markgrafen Johan Georg von Jägerndorf geworden. Er ist danach im Jahr 1616 als Johanniter Ritter geschlagen unter Markgraf Johan Georg von Jägerndorf. Zu dieser Zeit gab es zwei Markgrafen, (Markgraf Johan Georg besass Herzogthum Jägerndorf). Markgraf Johann Georg von Brandenburg (* 16. Dezember 1577 in Wolmirstedt; † 2. März 1624 in Leutschau) war von 1592 bis 1604 Administrator des Bistums Straßburg, ab 1606 Herzog zu Jägerndorf und ab 1616 Herrenmeister der Ballei Brandenburg des Johanniterordens. Johann Georg stammte aus dem deutschen Fürstenhaus Hohenzollern.

    Nicolaus VII Trat im dienst der im Jahr 1624 gestorbenen Johan Georg von Jägerndorf. Er verlor Jägerndorf im Krieg gegend die Katholichen Truppen. Markgraf Johan Georg starb kurtz danach. Nicolaus VII, könnte also auch der Vater Caspar I:s und Merten I:s sein, scheint doch ein zu Jüng gewesen sein.  

     

    1609 Gräflichen Gnaden Kammerjunge Caspar Stavenow (Schwedt).

    1481 erwarb Johann I. von Hohnstein die Herrschaft Schwedt. Durch die Hohensteins erlebte die Stadt einen ersten Aufschwung. Insbesondere wurden Straßen, Brücken und Dämme gebaut. Kurz hintereinander wurde der Oderzoll (1505) und das Stadtrecht (1513) erneuert. Vierraden erhielt nach dem Schwedter Vorbild 1515 eigenes Stadtrecht. Aber auch kirchliche Dinge wurden durchgesetzt: die Reformation und die Neuausstattung der Katharinenkirche. 1587 wurde ein weiteres Mal das Stadtrecht erneuert. Mit dem Tode Martin von Hohensteins starben die thüringischen Herrscher 1609 aus und gleichzeitig ging die erste glanzvolle Zeit Schwedts zu Ende. Schwedt wurde auch nicht vom Dreißigjährigen Krieg verschont, da die Stadt ein wichtiger Kreuzungspunkt der Straßen von Stettin und Prenzlau nach Berlin und Frankfurt (Oder) war. In fast zwanzig Jahren wurde Schwedt 32 Mal geplündert. 1626 stellten Schwedt und Vierraden 25 bzw. neun bewaffnete Ritter mit Knechten für das Landesaufgebot. 1631 befand sich das Feldlager des schwedischen Königs Gustav Adolf bei Schwedt. 1637 wurde Schwedt wieder von kaiserlichen Söldnern besetzt. Die Schweden unter der Führung von General Banér forderten die Kapitulation, aber man gab nicht nach. So schoss der General Brandkugeln auf die Stadt, so dass sie in Flammen unterging. Zum Schluss waren es wohl nur noch 26 Bürger, die dort blieben.

     

    Beschreibung des am 20. Juni 1609 in der Pfarrkirche zu Schwedt stattgehabten Leichenbegängnisse des Grafen Martin von Hohenstein, Herrenmeister der Balley Brandenburg des Johanniter Ordens. (Mitgetheilt von Dr Geisheim)

    Nachstehende Beschreibung des feierlichen Leichenbegängnisfest des Grafen Martin von Hohenstein, der seiner persönlichen Eigenschaften wegen unter den Herrenmeistern, welche der Balley Brandenburg vorgestanden haben, eine hervorragende Stellung einnimmt, ist dem Bericht entnommen, den der bei demselben fungirende Geistliche der damalige Gräflich Hohensteinsche Hofprediger Gottschalk Bünting, seiner bei dieser Veranlassung gehaltenen und nachher in Druck gegebenen eichenpredigt (Alt Stettin bei Martin Müller 1609 4 min.) beigefügt hat.   Der von dem Gräflichen Schlosse aus nach der Pfarrkirche sich bewegende feierliche Zug wurde eröffnet durch den Hlagigter SoKoIse Herrn Joachim Wetzel, welcher ein mit Tuch überzogenes Leich Kreutze vorantrug, welchem die Schüler folgten, denen 20 Trauermäntel gegeben worden waren sowie Zindel und Hüte, und gingen neben ihnen 3 Schuldiener, ebenfalls mit Trauermänteln und Binden.   An die Schule schlössen sich die Pfarrer von Schwedt, Sonnenburg Bierraden und Neuhansen an. Den nun folgenden drei Ordens Hauptleuten: Joachim von Ilow, Hauptmann zu Sonnenburg, Friedrich von Höhendorf, Hauptmann zu Schenkender, und Matz von Seidlitz, Hauptmann zu Friedland, schritten 3 Trompeter voran, deren Trompeten mit Tuch überzogen und mit Binden bewunden waren und von ihnen niederwärts gehalten wurden.Dicht hinter den Ordenshauptleuten kamen drei Fahnen, in deren jeder ein Wappen abgebildet war, und hinter jeder derselben wurde ein Gaul, geführt von denen jeder mit dem entsprechenden Wappen der vorangetragenen Fahne bekleidet war und zwar so, daß dasselbe einmal an der Stirn des Pferdes und dann an jeder Hüfte angebracht war.   Die erste Fahne, mit dem Gräflich Hohensteinschen Wappen, wurde getragen von Ernst Ludwig von der Heyde; das Roß führte Hans von Jlow.   Die zweite Fahne, mit dem Ordenskreuze trug Joachim von Trampe, und das Roß führte Ernst Ludwig von Normann. Die dritte Fahne mit dem Ordenskreuz und dem Hohensteinschen Wappen getragen von Joachim von Klöden und das Roß geführt von dem Stallmeister des verstorbenen Grafen Joachim von Schwanbeck.  Nach diesen ritt in vollem Cüraß auf einem reich geschmückten Pferde Ihrer Gräflichen Gnaden Kammer Junge Caspar von Stavenow. Hinter diesem folgte der Kammer Junker des Grafen Jobst von Runstedt welcher das Hohensteinsche Wappen in Holz geschnitten und mit seinen Farben gemalt vorher trug. Hinter diesem folgte der Kammer Junker des Grafen Jobst von Runstedt welcher das Hohensteinsche Wappen in Holz geschnitten und mit seinen Farben gemalt vorher trug.   Hiernüchst trug der Comthur zu Werben Hans von Redern das Johanniter Kreuz auf einem sammtnen Kissen mit einer langen Trauerbinde.

    Ihm folgte der Ordens Kanzler David Geisler welcher auch auf einem fammtnen Kissen mit einer langen Trauerbinde das große Regal oder Jnsiegel des Verstorbenen trug   Sodann der Hauptmann zu Schwedt Joachim von Winterfeld mit dem Ordensschwert welches auch mit schwarzem Tuch überzogen war und auch mit der Spitze niederwärts getragen wurde. Hierauf folgte die Leiche selbst welche von folgenden 12 Edelleuten getragen wurde. Georg von Berfelde, HanS Wolf von Stege, Adam von Strauß, Wolf von Thierbach, Hans Christoph von Stegelitz, Gerd von Meseberg, Philipp Heinrich von Weichmar, Hans von Weidenbach, Friedrich von Wichmannsdorf, Joachim von Wichmannsdorf, Christoph von Wehrend, Martin von Greifenberg.   Neben der Leiche wurden von 16 Edelknaben Lichter auf Stangen getragen an deren jeder eines der Wappen der 16 Ahnen des Grafen geheftet mar. Außerdem gingen neben der Leiche noch zwei Gräfliche Kammerjungen desgleichen noch auf jeder Seite 4 Trabanten mit den Spitzen der Hellebarden welche sie trugen ebenfalls niederwärts getragen. Hieran schloß sich nunmehr ein langer stattlicher Zug der Leidtragen und Freunde.

     

    Ehe: Ursula Dorn. Wo und wann sind Sie Verheiratet?

     

    Kinder in Pritzwalk geboren

    Kinder 1 1612-+6 mai 1657 Elisabeth – Den 14 1612 Aprilis hat Caspar Stafenow sein Tochter tauffen lassen mit Namen Elisabeth. Die gewattern sind gewesen H Johannis Kemnitz, H. Johannes Conow. Met Nimans Fair Frau. Hans Lippens Frua, und Anna Lippens.

     

    Kinder 2 1613-1654 Thomas Den 23 Juli hat Caspar Stabenow Zwey Söne tauffen lassen, Zwillinge. Der Erstgeborene heisset Thomas, die Paten sind gewesen Jochim Käter, Jochim Krimmanden, Johannes Janens Efr, Bonhar Hinzen Frau und J Anna Hunifels,

    Tot in Pritzwalk 1654/19: Thomas Stabenow 31. ejusdem mensis (desselben Monats = Juli)

     

    Kinder 3 1613-1628- Jochim – die Paten waren Jochim Jäger, Hans Nieman, Pfiling Burmeister, Hans Criegern sein Frau, und G: Catharina Kosen, 1628 Immatrikulation Rostock. Ioachimus Stavenowius Pritzwaldensis.

     

    1635 Caspar Stafenow, nennung in Liquidation 1635. (Pritzwalk geplündert)

    1642 Am 15 Dec. H. Caspar Stafenow. Bestattung eines Kindes oder seine erste Frau. 

    1654 Casper Stauenow, nennung in Feuerstellenverz 1654. Genannt als Vorbesitzer in Pritzwalk.

     

    Hannover: NLA HA, Celle Br. 58, Nr. 675 - Stadt Lüchow gegen Ursula Dorn, Caspar Stavenows Witwe, wegen Beleidigung 1663 - 1666.

    In dieser Akten wird auch das Familienwappen der Familie Dorn gefunden. Es ist scheint dasselbe Wappen zu sein als geführt bei der Familie v. Dohrn in Mecklenburg. 



    Nach 1541-1608 Rittergut Falkenberg

    Ein Gutsarchiv mit der Bestandzeichnung Pr. Br. Rep. 37 Falkenberg/Niederbarnim war vor dem Zweiten Weltkrieg im GStA PK vorhanden, wurde jedoch während des Krieges vernichtet.


    Es gab mehrer dörfer mit dem Namen Falkenberg. Deshalt ist es wohl Schwireig zu wissen, genau welcher Dorf gemeint ist, im Lehnsarchiv. Dort steht nur in welcher Kreis dem Dörfern befintlich sind. Z.b. Niederbarnim. 

     

    Dieses Dorfes geschieht zuerst in einer Urkunde vom J. 1370 Erwähnung, in welcher der Markgraf Otto den Städten Berlin und Cöln 8 Stücke Geldes jährliche Rente übereignet. Weitere Nachricht giebt das Launbuch vom J. 1375. Nach demselben hatte Falkenberg 52 Ackerhufen, wovon 3 dem Pfarrer, 1 der Kirche und 10 zu dem Hofe des Tyle v. Bern (Beeren) daselbst gehörten. Die übrigen 48 Hufen gehörten den Bauern. Von sämmtlichen Hufen wurde Pacht, Zins und Bede entrichtet. Diese erhoben verschiedene Personen als Jahresrenten. Diejenigen Renten, welche die Städte Berlin und Cöln erhielten, hatten die Rathleute den dortigen Bürgern Rutzer und Holekanne cedirt. Es waren 8 Kossäthen und ein Krug im Dorfe. Den Markgrafen wurden Vasallendienste geleistet.

    (Not: 5 Gercken a.a. O. II, 397. 6 Landb. S. 69. No. 40).


    Die dazu Verpflichteten waren die Besitzer der gutsherrlichen Rechte: der Gerichtsbarkeit, des Kirchenpatronats und der Hand- und Spanndienste, die Gebrüder Hans und Heinrich v.d. Gröben. Dies ergiebt ein Vermerk vom J. 1376, in welchen dieselben, zu Gunsten des Rathes zu Berlin, welcher das Gut Falkenberg erworben hatte, sich aller Ansprüche und Gerechtigkeiten begaben. Die Rathmannen gaben dies Gut zu Afterlehn an Jaeob Litzen, der es i. J. 1417 besaß, und hiernächst an Claus Wynss und dessen Söhne, mit Aeckern, Renten, Gericht, Diensten u.s.w. und behielt sich das Vorkaufsrecht vor, das er aber niemals ausübte.


    1. Vor 1370-1717 Kf und seit 1370 die Städte Berlin und Cölln (über von den v.d. Gröben erworbene Rechte), um 1375 Einkünfte an Bürger Rutger in Berlin, Holekanne in Berlin, Wittwe Steinow zu Beelitz und Mentze v. Holtzendorf verliehen 1417 an die Lietzen, vor 1431 an die Rathenow (s.2. Antheil); um 1450 Kf und die beiden Städte über das Dorf (daneben v.d. Gröben über Rechte), um 1480 die beiden Städte, um 1541 KF über ½ Patr, 1574 über die Dienste, seit 1660 über Hebungen von 4 B der v. Röbel. (S.3 Anteil); Im 17 Jh. Dienste der Hausvogtei zugewissen, 1663 6 Koss Dienste an v Platen (s 2 Anteil).

    2. Um 1375 v. Beeren (Bern) über 10 Hf zum Hof; vor 1431 Rathenow und Holekanne über Hebungen, 1431 bos nach 1541 Bürger Wins zu Berlin über Hebungen vom G nebst Hf, 3 Hfr sowie weitere Hebungen (1431 von Rathenow und Holekanne erworben) bzw. Über 1 Hof mit 5 Hf (vormals gehörten dazu 10 Hf) nebst Ober und UnterG (1460) bzw. Hebungen vom Schultzenhof und von 5 hfr (1472), 1541 G durch Kf an v. Germeshausen, vor 1571-1598 Thümen (Thum) über das Dorf nebst Wohnhof mit 8 Hf, Ober und unterG und Patr (1574), 1598-1603 Salvardt und Frau v. Stavenow, 1603 -1744 v. Löben über das Dorf, Rg mit 16 Hf, Ober und UnterG (1603).

    (Ortslexicon Teil VI Barnim Liselott Enders 1980 S 137-138.)”


    Noch i. J. 1541 war einer der Wynß im Besitze, (4) der ihn jedoch bald hiernach aufgegeben haben muß; denn es waren, wie spätere Lehnbriefe ergeben, bis zum Jahre 1598 Stavenow und Samuel Salvart die Nachfolger, und hierauf 1608 Pantel Thüm, 1620 die v. Löbenauf Blumberg und 1669 die verw v. Platen (5) und deren Erben, 1715 der Generallieut. Curt Hildebrand v. Löben, 1744 Geh. Rath Elias Hundt, 1759 der Kgl. Etatsminister Friedrich v. Borck, 1769 der Oberst-Wachtmeister v. Cournaud, hierauf der Oberstlieut. v.d. Lochau, 1791 die Majorin v. Humboldt, geb. Colomb, 1796 der Rittmeister v. Hollwede und dessen Erben, 1806 Wilhelmine v. Alvensleben, geb Gräfin Schlippenbach, sodann der Rittmeister Prinz Aug. Casimir zu Lippe-Detmold, 1816 der Geh. Justizrath Bennewitz, hierauf Kohlmetz, 1825 Schlächtermstr. Köhler, 1831 Rittmeister v. Franke, 1833 wieder v. Bennewitz, 1835 v. Freier und seit 1843 der Graf v. Arnim. Von ritterfreien Hufen zu Falkenberg ist in den altern Mittheilungen nirgend die Rede, vielmehr spricht das Schoßregister von 1450 (6) ausdrücklich nur von 48 Zinshufen, welche neben den Pfarr- und Kirchenhufen bestanden. Erst das Schoßkataster v. J. 1624 führt 8 freie Hufen der Gutsherrschaft auf und bemerkt, daß i. J. 1620 dem Pantel Thüm noch 2 Bauernhöfe mit 8 Hufen freigewilligt worden seien. Das im 16. Jahrhundert aus einem Ackerhofe entstandene Rittergut hatte nunmehr 16 freie Hufen, so daß den von 9 auf 7 redueirten Bauerhöfen noch 32 Hufen verblieben. Von einem Lehnschulzengute ist im Landbuche nichts erwähnt. Es scheint, als ob aus diesem der gutsherrliche Hosgebildet worden sei. In einem Berichte des Landreiters v. J. 1608

    heißt es, das Gericht (Schulzengut) sei wüst geworden und von Pantel Thümen wieder aufgebaut worden. Die Kirche, welche schon i. J. 1375 bestand, war zur Zeit der Reformation ein Filial von Wartenberg, wo auch der Pfarrer wohnte, der seinen Hos mit 3 Hufen zu Falkenberg für 6 Hühner, I Wspl. 4 Schffl. Roggen. 14 Schffl. Hafer, Kavelholz und Wachs verpachtet hatte. Außer den üblichen Gebühren von 50 Communicanten erhielt der Pfarrer von jeder der 48 Dorfhufen 1 Schffl. Roggen u.s.w.

    (Geschichte des Kreises Nieder-Barnim und der in demselbm belegenen Städte, Rittergüter, Dörfer, K. bearbeitet von E. Fidicin, Stadt Archivar (Mit einer Karte) Berlin 1857 Verlag von J. Guttentag S 57-58)


    1581 Einkommen des gemeinen Kastens des Pfarrarchivs zu Seehausen (S a fol 51. 52, S b fol 44).

    1581 Valkenberge 4 W. Achim „Schernekaw“ 

    1600 (Falkenberg Peter Sch)

    (Mit den Informationen vom Lehnsregistratur angegeben oben, könnte es Achim Stavenow und Peter Stavenow sein?)


    Samuel Salvart von Falkenberg, Bergmann, Münzmeister in Prag
    X Die Müntstätte zu Prag
    Dem Hanns Lasanz folgte im Prager Münzhause, und zwar in den ersten Monaten 1609 als Münzmeister Samuel Salvart von Falkenberg. Er war im Jahre 1596 als Zehntener und 1604 als Einnehmer in Joachimsthal bedienstet. Er wurde Bergrath und im Jahre 1607 mit dem Prädicat „von Falkenberg“ geadelt. (Diese Daten verdanke ich dem k.k. Hauptmanne Herrn Heinrich Rappe in Kuttenberg)
    Seine Thätigkeit als Münzmeister in Prag beschränkte sich jedoch auf einen Zeitraum von wenig über ein Jahr, denn am 10. Mai 1610 wird schon Benedict Huebmer con Sonnleithen als sein Nachfolger im Münzmeisteramte genannt. Das Münzzeichen des Samuel Salvart entspricht seinem Adelsprädivate „Falkenberg“; es ist ein ausgebreiteter rechter Falken oder Adlerflügel, welcher an der Rückseite der Münzen in der Umschrift unter dem Adler vorkommt. Das Brustbild ist wie auf den unter seinem Amtsvorgänger ausgegangenen Münzen ohne Vliesskette. Das Münzzeichen hat keine Einfassung. Bei der kurzen Dienstzeit des Salvart als Münzmeister gehören die unter ihm ausgeprägten Münzern zu den grossen Seltenheiten, namentlich ist dieses von den Thalern und Halbthalern der Fall. Dieselben werden weder von Schultess-Rechberg, noch im Kataloge Killian erwänht. Thaler und Halbthaler von 1610 befinden sich in meiner, Thaler und ¼ Thaler, ebenfalls von 1610, in der Sammlung des Herrn Donebauer. Wie bereits angegeben wurde, war der Nachfolger des Samuel Salvart als Münzmeister in Prag Benedikt Huebmer von Sonnleithen. (Numismatische Zeitrschrift 1885. S 267-268)


     

     

    1626 Musterrolle der Mittelmärkischen Ritterdienste Oberbarnim

    Die "Pauern" von den Stavenowen Herkommend

    Musterrolle der Mittelmärkischen Ritterdienste 1588. (1626)

    Wie dieselbe, weill die neulichste so anno 1610 gemachet, nicht zuerlangen, auß der Alten Rolle de anno 1588 auch den Lehnsregistraturen und den zetteln über das Nachtgeldt de anno 1610 welche aus der Hoffrenteren entnommen, gefertigt anno 1626. Die Pferbezahl gehört also dem Jahre l588, die Namen der Grundbesitzer aber dem Jahre 1626an. Ritterdienste im hohen Barnimb. 1 Pf. Berndt v. Arnim, zue Löhme. 1 Pf. Dietrich v. Holtzendorff von Sydow. 9 Pf. die von Pfuell in gesambt von Ihren stamblehnen, alß Löwenbergk, Quilitz, Friederstorff, Ranfft, Gartzien, Gielstorff, wozue auch Fichell kommet, Steinbeck Schultzendorff, Jahnsfelde K. woran aber Dietrich von Holzendorff + Pf. wegen Dannenberge helt. 1 Pf. Ludwigs v Pfuell Lehenserbe zu hohen Finow. I Pf Jacob Pfuell wegen Prötzell. Die Prelaten daselbst und Ehrentreich v. Blumenthall zu Hernekopf. 1 Pf. die Platen zu Hernekopff, die Dahmen u. Werbelohen, wegen der gueter, so sie von Uchtenhagen dabevor zu Lehen getragen. 4 Pf. die Rabeln in diesem Craise, alß von Friedeland, Buch, Schönhausen, Kruge und andern guetern, Jedoch helt hiran nunmehr + wegen Eggerstorff Bertram v. Pfuell. Was sonsten die v. Röbell an den beiden Krummenseischen Pferden halten, ist oben unter dem Nieder Barnim sub Krummensehe gemeldet. Ihren übrigen Roßdienst vide im Lebusischen Craise. 1 Pf. die Sparren und Christoph v. Lindtstedt, wegen Trampe und Prenden. 1 Pf. Otto v. der Gröben, wegen Lichterfeldt u. Prenden, so Sparrische gueter gewesen. 1 Pf. die Termowen und Christoph von Lindtstedt zue Brunow und Klobbigt. 1 Pf. die Flowen, wegen Flow und Petershagen, und Die Dahmen zue Sternebergk. 1 Pf. Erdtmann v. Berfelde zue Trebnitz und Die Reutzen zue Pritzhagen. 1 Pferd. die Heisen zue Biesau und Leuwenbergk, die Wageschützen zu Woldenberge und Christian Pfuell, wegen etzlicher Pauren daselbst, von den Stavenowen herkommend. Summa 24 Pf. Ebendaselbst.

    (Beiträge zu einem neueren Landbuch der Marken Brandenburg. Prälaten, Ritter, Städte, Lehnschulzen oder l Roßdienst und Lehnwahr. Zusammengestellt und herausgegeben von CV Gickstedt. Magdeburg 1840 Verlag der Creuhschen Buchhandlung. Sid 115-116.)

     

    Sämmtliche Familien Stavenow auf Wollenberg war deutlich auf Grund von Wirtschaftligen verfall zwungen seine Hauptteilen von und schlieslich die ganzen Rittersitzen zu Wollenberg und Falkenberg im laufe der Zeit zu verkaufen. Als man das Rittersitz zusammen mit der Wagenschützen hätte bis 1644 wird die Familie als als “Pauern von den Stavenowen herkommend” im Jahr 1626 bezeichnet. Die Stavenows sind doch noch in 1626 im Ritterdienst, obwohl als Pauern (Verarmte) genannt. Wenn der Familie verarmt geworden ist musste man sich neue Einkünften aussuchen. Manche Familienzweigen sind früher als 1600 in Mecklenburg und Schlesien u.a. umgetzogen. Aber von 1600 und forwärts sind auch Familienzweigen nach Schlesien, Hohenleuben, Schleswig Holstein, Rostock, Lübeck, Stralsund und Sachsen Anhalt gegangen. Auch während der 30 Jährigen Krieg, ist es wohl das viele von die bleibenden Stavenower umgetzogen sind. Einige Zweigen bleibt doch in Brandenburg.

     

    Wie kommt es das Teile vom Familie Pächtern und Bürger und eben ein Zweig Bauern geworden sind?

    Durch die Stärkung der territorialen Fürstentümer im Reich nach dem Dreißigjährigen Krieg 1618-1648 kam es auch zur Festigung der ständischen Ordnung und - damit verbunden – zur Herausbildung des fürstlichen Absolutismus in den deutschen Ländern. Mit dem Aufbau einer staatlichen Zentralgewalt und eines stehenden Heeres schuf Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (1640-1688), auch einen frühabsolutistischen Staat in Preußen. Damit verlor der Adel zwar seine politischen Vorrechte aus der Ständeordnung, wurde aber gleichzeitig in seiner sozialen Herrschaft gefestigt. Auf dem brandenburgischen Landtagsabschied von 1653 wurde die Erbuntertänigkeit bzw. Leibeigenschaft der Bauern gegenüber dem Adel festgelegt und die gutsherrliche Abhängigkeit der Bauern und Landarmen neu besiegelt. Das festigte die Basis der bestehenden Ordnung und bedeutete letztendlich eine Grundsatzentscheidung für die Richtung und den Charakter der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Bis ins 19. Jahrhundert sicherte dieser Herrschaftskompromiss die beherrschende Position des Adels.


    Der Familie Stavenow auf Woldenberg war vervandt mit anderen Adeligen Familien, und besassen Ämter oder Pächten, aber haben nur ein Kleines Lehn geerbt in einer Zeit wenn die Ritterschaft nicht mehr als Militärischen Kräfte benötigt war. Für verarmte Adelsgeschlechter war dieser Zeit Schwer. Manche haben doch in den Städten als Bürger gesiedelt, unter dem Klostern und andere Gutsbesitzer haben sich manche Familienmitglieder als Pächtern bewirtschaftet, und damit sind die noch ”frei” geblieben. Andere sind Bürger in den Städten geworden und könnten ihre Freiheit in diesen Fällen auch beibehalten. Was doch deutlich zu sehen ist, das viele von die Stavenows auf Woldenberg, schon früher als Woldenberg verkauft war, in die Städten schon umgezogen haben. Z.b. Hauptmann Andreas Stavenow, der in Schwerin beim Stadttor wohnte. Nur der Agnat Wohnte wohl in Woldenberg, die anderen haben sich in den Städten und beim Guten anderen Herrschaften als Pächter bewirtschaftet.


    Die schon im 16en Jahrhundert ausgelöste Zweigen, sind eben wohl Bauerlich geworden. Meistens bei den Verwandten v. Quitzows. In der Neumark, bei die Familie v. Wedel. Es gab in Gross Silber einen Dorf mit Bauerlichen Personen mit Nachnamen wie Wedel und Stavenow. Wie und ob wir verwandt sind, muss doch weiter erforscht sein.


    Die im 17en Jahrhundert noch mit Woldenberg belehnte Familienzweigen haben noch sein gesellschaftlichen position mehr oder weniger beibehalten und sind auf jeden Fall "frei" geblieben.  


    Als Beispiel das die grenzen von Landadel und Burgerthum noch vielfach durchlässig war im Mittelalter gibts u.a. der Familie Karstedt 

    So schreibt Dr. Uwe Czubatynski: "Im übrigen lassen sich auch zur Familie Karstedt nur wenige zuverlässige Daten ermitteln. Aus dem 1561 errichteten Testament des Joachim Möllendorff geht hervor,(7) dass der in Perleberg ansässige kurfürstliche Rentmeister Joachim Karstedt 1561 bereits verstorben war (laut Leichenpredigt seines Sohnes am 15. 9. 1560 im Alter von 49 Jahren). Da das genannte Testament nicht nur die Kinder dieses „Oheims“ Joachim Karstedt bedenkt, sondern auch die Gebrüder Joachim, Valentin und Andreas Karstedt auf Kaltenhof, so kann es eigentlich keinem Zweifel unterliegen, dass die bürgerliche Familie in Perleberg mit der adligen Linie von Karstedt verwandt war. (8) Auch wenn der Grad der Verwandtschaft nicht näher bestimmbar ist und keine Siegel oder Wappen zum Vergleich zur Verfügung stehen, so zeigt dieser Fall (ebenso wie bei dem Testator Joachim Möllendorff), dass die später weitgehend erstarrten Grenzen zwischen Landadel und Patriziern im Mittelalter noch vielfach durchlässig waren. Von den Kindern des Joachim Karstedt in Perleberg ist lediglich bekannt, dass es der wohl älteste Sohn Andreas Karstedt (ca. 1535–1599) nach langer Studienzeit zum Bürgermeister von Ratzeburg brachte.(9) Von seinem dritten Sohn Hieronymus (gest. ca. 1589/90) existiert in Perleberg immerhin noch ein fragmentarisch erhaltener Grabstein (Czubatynski 2016, S. 239 Anm. 20)."

    (Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz Band 17 Dr. Uwe Czubatynski S. 11-12)


    7. Uwe Czubatynski: 700 Jahre Pfarrarchiv Perleberg (wie Anm. 2), S. 206–214.

    8. Sehr auffallend ist auch die Wappengleichheit zwischen den Familien von Karstedt, von Klitzing und den jetzt in Schweden beheimateten von Konow, siehe Walter v. Hueck: Adelslexikon. Band VI, Limburg an der Lahn 1987, S. 136 und S. 413–414 (Genealogisches Handbuch des Adels; 91).

    9. Fritz Roth: Restlose Auswertungen von Leichenpredigten und Personalschriften für genealogische und kulturhistorische Zwecke. Bd. 2, Boppard 1961, S. 5 Nr. R 1006. Die 1599 in Lübeck gedruckte Leichenpredigt von Sebastian Cygnus ist im VD16 unter der Nummer S 4596 verzeichnet.

     

    Anm: Es gibts natürlich mehrere Beistpiele in den Prignitzen Städten, wie der Familie Konow (Mehrere Bürgermeister und Ratmänner in Perleberg), Familie Kemnitz (Mehrere Bürgermeister und Ratmänner in Pritzwalk). 


    Am Anfang des 17:en Jahrhunderts, gabs (am mindestens) fünf Hauptzweigen der Familie Stavenow

    1 Altmark Brandenburg, Niedersachsen

    1464 Henning Stavenow in Beuster und seine Nachkommende. Als Pächter bei den Gans zu Putlitz, gehört er wohl zu den Hauptzweig der Familie der sich mit den Ganz zu Putlitz verträgt am 15 august 1334 "Henning von Stavenow und sein Bruder Jan verplichtet sich under Otto und Gunzel Edle Herren Ganz dem Markgrafen von Brandenburg gegen die Herrn von Werle beizustehen"

    Diesen Familienzweig lebte wohl in den Altmark bei Beuster. Die waren u.a. Pächter in Dörfer unter das Bisthum Havelberg und in Beuster, direkt unter den Markgraf. 

    Es könnte eventuell dasselbe Familie sein das in der Uckermark begütert waren. 


    2 Falkenberg Niederbarnim

    Besitzer nach den v. Wynzen, Stavenow. Ab 1598 bis 1608 Stavenow zusammen mit der Prager Münzenmeister Samuel Salvart. Salvart ist wegen das einkaufen in Gut Falkenberg Nobilitiert geworden, mit dem Prädikat "von Falkenberg". Das gut wurde im Jahr 1608 verkauft. Wir wissen bis Heute nicht wer auf Gut Falkenberg sass zusammen mit Samuel Salvart. Ein Teil von Gut Falkenberg gehörte doch die Wittwe des Ratmannes Nicolaus Stavenow im Jahr 1375.   


    3 Woldenberg 

    Die auf Woldenberg stammenden Familienzweigen der noch am anfang des 17en Jahrhunderts im Besitz des Gutes war:

    Linie I - Nickolaus Stavenow (+1584) Söhne Ehe 1 Ernst I Stavenow, Joachim i Stavenow, Nickolaus Ehe 2 der Burgermeister Wriezens Jacob II Stabenow.

    Linie I b - Peters (+1577) Sohn Nickel und Hans + Erdmanns Söhne.

    Linie II Junker Albrecht I Stabenow., in Wriezen, Junker Friedrich Stabenow., (+1600) u. dessen Sohn Heinrich Stabenow in Wriezen.

    Linie II b Michael I Stabenaws (+1595) Söhne Edle Herren Michael II, Friedrich IV (Haubtmann zu Sonnenburg, Johanniter Ritter) und Heinrich III. Linie II b

    Linie III - Edle Herr Andreas I Stavenow auf Woldenberg hat ein neues Wappen angenommen. 

    Die Söhne sind regelmässig nur im Lehnsregistratur ernennt, ob der Vater starb. Als z.b. Andreas I noch lebte in hohen Alter als Woldenberg hauptsächtlich verpfändet worden war, sind seine nachkommenden leider nicht im Lehnsregistratur ernennt. Seine Nachkommen muss doch Peter V und Andreas II sein, als das Wappen lebt weiter in Rostock. Peter V:s linie, und sein älteste Sohn ging nach Rostock wo das wappen später im Jahr 1689 im Rostocker Wappenbuch registriert worden war. 


    Achim, "alias Graf" + 1630 - Ist wohl ein Sohn Friederich IV:s.

    Caspar I Stavenow verh. Dorn (Den Mecklenburgischen Familie mit Buffelhörnen im Wappen). Er kam aus Wriezen wo er wurde ernennt als Pate im Jahr 1607. Er wurde Kammerjunge des Herrenmeisters des Johanniterordens bis 1609. Ging danach in Pritzwalk wo seine erste zwei Söhne geboren war. Wohl Sohn des Friedrich IV Haubtmann zu Sonnenburg.

    Merten I Stavenow aus Wriezen, ging nach Stralsund und später nach Havelberg. Sein Sohn Merten II geb. in Stralsund zog nach Wriezen zurück. Wohl Nickels Sohn (Linie I) oder Friedrich IV:s Sohn (Linie II). 


    Die Familienmitglieder und Ihre nachkommenden stammen auf Woldenberg Linie I-III. Die wohnte doch entwieder in den Städten und bewirtschaftete sich als  Amtmänner, Bürger oder als Pächtern bei anderen Gutsherren. Der Name Stavenow ist im Lehnsregistratur "Staffenow, Stavenow oder Stauenow" buchstabiert. In Wriezens Kirchenbücher wurde es oft Stabenow/Stabeno geschrieben. Es hängt von dialektalen Unterschieden ab. Ost von der Oder, wurde das Name oftmals Stabenow/aw/au geschrieben. In Mecklenburg und Prignitz, Stavenow/Stavenau/Staveno. 


    Einige Familien zogen in den brandenburgischen Städten. Im Jahr 1653 sind einige Familienmitgliedern als "Vorbesitzern" benannt, z.b. in Havelberg, Perleberg und Pritzwalk. Es könnte damit verbunden sein, das der Sohn Hans Stavenows, Joachim, (Woldenberg Linie Ib) sein letztes Gutsanteil in Woldenberg, das man zusammen mit den v. Wagenschützen gehabt habe an Dr Michael Fulborn aus Wriezen im Jahr 1644 verkauft haben. Manche von den Patenfamilien taucht auf sowie in den Brandenburgischen Städten wie Wriezen, Perleberg und Pritzwalk, als in Mecklenburg und die Hansestädten Rostock, Lübeck und Stralsund, u.z.w.


    Als einigen Brandenburgischen Stavenows ausgewandert haben, tauchen doch "Gipfelfiguren" der Familie auf als Paten bei verschiedene Stavenow- Taufen  rund um in den verschiedenen Herzogthümern. Ein Beispiel ist Herr Georg Stavenow geboren in Havelberg, vermutlich Agnat nach Andreas Stavenow. Er wurde Rector in Kyritz, und später Pfarrer in Brunn.  Er taucht auf als Pate bei Stavenow-Taufen in Pritzwalk, Wusterhausen und Havelberg und seine Frau als Patin in Hohenleuben, Thüringen beim Taufe einer Hieronymus Stavenows Sohn, Hieronymus Christian. Warum? Georg war ein "Onkel" Hieronymus und auch der "Älteste" vortreter oder Agnat der Familienzweig Woldenberg III. Seiner Frau war wohl Schwester oder Vetter Hieronymus Mutters, einer geborenen Chemnitz.   


    Ein Burgermeisterfamilie in Perleberg (U.a. Johan Konow) taucht z.b. auf als pate bei mehere Stavenowtaufen sowie in Perleberg und Havelberg als in Pritzwalk. Mehrere Mitgliedern der Familie Kemnitz (lat. Chemnitz) tauchen auf als Paten in Pritzwalk, Havelberg u.a. Orten. Viele von den Patenfamilien scheint in den Jahren um 1570-1660 zu den Höheren Schichten der Städten gehört zu haben und waren oft s.g. "Ratslude". Ein beispiel davon ist Jacob Stavenow (Woldenberg Linie I), Burgermeister Wrietzens. Ein anderen beispiel ist Georg, Ratsherr in Wriezen 1650. Noch einen Beispiel ist Joachim Stavenow aus Lenzen (Woldenberg Linie I), er wurde in Rostock  eingebürgert als Weinhändler im Jahr 1597. Er wurde bald Mitglied der Hundertmännerkollegium der Stadt Rostock gewählt. Diesen Zweig gehört wohl zu den Hauptzweig, mit die Wagenrechten Spitzen. Zwei Wappen der Linie I tauchen auf in der Rostocker Wappenbuch 1689.  


    Die alte Stavenow Familien (mit ursprung in Brandenburg und Altmark) gehören in der Regel also wohl zu einen gemeinsamen "Stamm" und haben gemeinsamen Vorfahren. Es gibt wahrscheinlich auch einige Ausnahmen davon.


    4 Aus Woldenberg im 16en Jahrhundert Ausgelöste Familienzweigen 

    Wohl Stammenden von

    1 Mattias Stavenow (Woldenberg Linie I), unmündig im Jahr 1527, wohl Jüngste Sohn und war wohl aus Woldenberg ausgelöst. Ernannt im Dorf Quitzow im Jahr 1546. Seine Nachkommenden wird Bauern in Quitzow und Kuhsdorf (Dörfer unter v. Quitzow). 

    2 Georg II, ein Sohn Hans Stavenows (Woldenberg Linie II) ausgelöst von sein Vetter Heinrich im Jahr 1543. Diesen Familienzweig gick wohl zu Havelberg wo ein Vogt Stavenow des Domstiftes ernennt wird 1590. Nächst wird ein "Procurator des Domstiftes", Hr. Jürgen Stavenow ernannt (+ 1651 in Havelberg). Möglicherweise ist war Jürgen dessen Sohn.


    5 Pommern Rügen

    Bertholds Söhn Wollert 1568.

    Wollerts Söhne 1590 Woldemar, Berthold Claus und Ludwig.

    Woldemars Sohn Barthelt 1623.