LINIE III FORSTINSPECTOR HIERONYMUS STAVENOW

 

STAVENOW

DER AMTMANN HIERONYMUS STAVENOW


Reuß 1712-1762

 

Es gibt viele intressante Informationen in die Amtsunterlagen von den Ehrenvesten, Lieben Getreuen Amtmann Hieronymus Stavenow in Reuß von 1712 bis 1762. Die Volgenden Unterlagen haben wir vom Herrn Karl-Heinz Steinbruch bekommen. Vielen Dank!

   

3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

II 1034

Pachtkontrakt zwichen dem Amtmann der Pflege Reichenfels, Salomon Friedrich Bergmann, und dem gräflichen Forstinspector Hieronymus Stavenow über die Kammergüter Hohenleuben und Brückla, 1739. 

Diesen Pachtvertrag habe ich komplett kopieren lassen. Interessant ist seine Präambel, in der es heisst: "dass der von Anno 1712 bis hieher fortgedauerte general-Pacht, derer sämmtlichen gräflichen Cammer Güthere in der Pflege Reichenfels, benanntlich: Hohenleuben, Reichenfels, Triebes und Brückla, bey Endigung derselbigen zu Johannis dieses 1739. Jahres cessiren und dem zeitherigen Pacht-innhaber und Forst-Inspectori Titul Herrn Hieronymo Stavenov, Hohenleuben und Brückla gegen ein leidliches PachtGeld, ferner überlassen, Reichenfels und Triebes hingegen besonders verpachtet werden solle, um besagten Herrn Forst-Inspectori Stavenov, als eimen alten und vieljährigen treuen Diener bey seinem herannahenden Alter mehrere Erlechterung und Ruhe zu schaffen, auch zu dem Ende mir, dem derzeitigen Amtmann der Pflege Reichenfels, gemessenen Befehl ertheilet, mit demselbigen mich hierüber in einen ordentlichen und rechts beständigen Pacht Contracte einzulassen". Nach dem Pachtkontrakt liegt ein weiteres intressantes Schreiben in der Akte. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass Stavenow auch über Brückla einen Pachtvertrag hatte, der 1730 auslief und auf drei Jahre weiter verlängert werden sollte. 



1718 Tanzen

1718 Von großem kulturhistorischen Interesse sind die über „das auf dem Felde bei Brückla geschehene und von dem von Rosenau erlaubte Tanzen " angelegten Akten 7 3) :
H. Stavenov aus Hohenleuben zeigt am 30. Juni 1718 beim Kanzleidirektor in Greiz an:


„HochEdler Hochgelahrter
Hochge Ehrter Herr Canceley Director

Ich habe von dem, waß neuligst zu Bricklau durch Entheiligung des H. Pfingstfestes alda passiret, von unserm Richter Starcke daselbst folgendes vernomen, daß nemlich der jezige Knecht des Herrn v. Rosenaus, und Hanß Heinrich Renzens jüngster Sohn daselbst, vor gedachten Feste durch Steckung 8. Reyen in selbigen Dorffe das Zeichen zum nechsten Pfingsttanze gegeben, worzn sich den auch den lezten Pfingsttag nach Mittage das junge Volck ja Männer und Weiber sonderlich aus Hohenleuben zahlreich in der Schencke daselbst eingefunden, und auS permission des H. v. Rosenaus vor der Schencke auf seiner Brache nicht allein biß 10. Uhr abends, sondern auch folgenden Tages wieder getanzet und geschwermet, zum großen Argerniß vieler Leute, die Spielleute sind Hanß Hempel und der junge Lucas aus Hohenleuben gewesen, die gemeine Rede gehet, daß die Weiber und Mägde dieses tanzes wegen dem H. von Rosenau Kraut gestecket, welches auch gerahten, da sonst das andere verdorret. Bey dem H. von Rosenau selbst hätte des Hirten Sohn in Brickla u mit der Leyer den lezten Pfingsttag auffgewartet, wornach ein ganz neuer tanz getanzet worden. Jch will sicher hoffen, es werde Mhh. Canzeley Director solche profanation des Festes und ärgerliche Wesen höchst mißfallen, und dem H. von Rosenau ernstliche Inhibitio ihun, solches Ärgerniß so wehrenden seines Daseyns fast alle Feste erlaubet worden, abzustellen.. *


1718 Die Obergreizer Regierung läßt darauf durch das Amt Hohenleuben
am 5. Juli 1718 Hans Hempel und den jungen Lucas auf den 8. Juli vorladen. Desgleichen werden der Wirt und des Hirten Sohn von Brückla zitiert.
Zu diesem Termin erscheinen der Wirt von Brückla Michael Knüpfer und Hans Hempel von Hohenleuben „citati" und werden „wegen des am dritten PfingstFeyertag . . . gehaltenen Tantzes" vernommen:

„Sie sagen beederseits; es wäre des Wirths Frau bey der EdelFrau von Rosenau gewesen; die ihnen 1 paar Stundeten} Lust mit tantzen zu machen vergönnet. Sind beederseits in ein gut ßo. Straffe condemniret worden. Auch ist ihnen bedeutet, fallß obiges, daß die EdelFrau das Tantzen erlaubet, herauß-komen sollte, die dictirte Straffe hieher erleget, sonst aber, solche dem von Rosenau entrichtet werden sollte.
Eodem Suchet Hannß Hempel gehorsamlich nach ihm die Hälffte der Straffe tu erlassen, mit dem Versprechen, hie wieder bey Täntien auff zu warten; und hat man es also bey 30 gr. gelassen."


(Quelle: http://www.rororo-selb.de/ahnen/Buecher_DVD/Huellemann_Chronik/Reuss_Rittergueter_1001_%28Huellemann%29.pdf)


 

3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

II 1386

Acta des Pächters der Cammergüter der Pflege Reichenfels, Hieronymus Stavenau von Johannis 1718 bis dahin 1719 gesuchten Erlaß an den Pachtgeldern betreffend 1719-1720.  

In der Akte stellt der als Actiarius bezeichnete Stavenow den 1.597 Gulden Ausgaben lediglich 1.168 Gulden an Einnahmen "auf denen Gütern der Pflege Reichenfels so Er dermahlen in Pacht hat" gegenüber. Dieser Abrechnung wird vom Amt wiedersprochen. Als Beispiel liesS ich diese Akte komplett kopieren. Leider geht aus ihr nicht hervor, ab wann genau Stavenow Pächter der drei Güter war. Anhand der später ausgewerteten Akten ist er jedoch ab etwa 1712 Pächter. 

 

 

3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

II 1387

Notamina über die vom Pächter der Güter Reichenfels, Hohenleuben und Trieber Hieronymo Stavenau abgelegte Jahresrechnung de Anno 1719 ingleichen den wegen des Mißwachses gesuchten und erhaltenen Erlaß betreffend 1720.

Diese Akte ähnelt inhaltlich der vorigen: Der Stavenowischen Abrechnung wird wiedergesprochen. Stavenow wehrt sich mit Schreiben vom 15. Februar in einem sechsseitigen Brief (Blatt 17, 20, 21), dessen letzte Seite wegen des Heftrandes nicht komplett zu lesen ist. Sie Lautet:

Gnaden unterthänigst in hinterbringen wolle, Gott laße Ihnen solchen nicht Mißen, sondern ersetze ihn mit Geist und leiblichen Seegen reichlich! Ich werde ehist vielleicht mich selbst mundlich dafür bedancken. Ich habe zwar von dato an Biß Johannis noch einen zimblichen Posten zu zahlen vor mir, Gott wolle und wird auch dahin helffen. Ideß bin vor alle aufrichtiger Bemühung meine Hochgeehrte Herrn Gevatter höchlich verbi...

ich und meine Frau bleiben seine Schuldner.

Gott segne Ihn, vomit verharre

(Abkürtzung) Gevatters ergebenster H. Stavenow 

 

 

3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

III 622

Des Herrn v. Feldecks Pachtanschlag über die Güter Hohenleuben, Reichenfels und Triebes nebst dessen vermeinte Beschwerden über den dermaligen Pächter besagter Güter, Hieronymus Stavenow und deren Beantwortung 1719-1720.

Auf der Rückseite des Aktentitels befindet sich folgender Vermerk, wobei unklar ist, ob er sich auf Stavenow bezieht:

"Ebersdorfsches Votum

Weil Er ein neuer Unterthaner wird, und durch

seinen vorhabenden Haußbau denen Herrschaftlichen

Zinsen auch ein Zugang geschiehet; Alß sollen ihme

4 Stamm á 4 g. Stamm aus Gnaden und ohne

Entgelt durch die Forstbediente angewiesen werden.

Ebersdorf am 1sten Februar 1715."

Neben den Berechnungen v. Feldecks über die künftig zu erzielenden Einnahmen aus den drei Gütern Hohenleuben, Reichenfels und Triebes befindet sich unter anderem ein Brief eines "Schönfeld von Felde" an di Gräfin in der Akte, in dem er sich darüber außser, daß ein Vergleich der zu erzielenden Ergebnisse der drei Güter nicht möglich sei, weil ältere Abrechnungen nicht vorliegen.

Das Schreiben datiert von Wildenfels vom 24. August 1719, die zweite Seite beginnt mit "aus Glaucha", die dritte mit "in Köstritz", die vierte mit "will ich Ewer", die fünfte mit "zum anderen ich hab", die sechste mit "noch mehrer negligiren", die siebente mit "und zu dero" und die achte mit "sobald ich aus".

Ich habe mir das so ausführlich notiert, weil diese Akte etwas wüst gebunden ist und ich befürchtete, die Kopien nicht genau sortieren zu können. Dennoch ist es an dieser Stelle passiert. Die wichtige vierte Seite mit der folgenden Einschätzung beginnt unten auf Seite drei: "Immittelst will ich Ewer Hochgräflichen Gnaden unterthänigst einrathen, daß so wohl zu Hohenleuben alß auch zu Köstritz ihre Manualien und Rechnungs-Register, worinn die Verwalter täglich ihre Einnahme und Ausgabe eintragen, alsogleich zu samm gebunden und durch Herrn Fritschens Handschrift foliiert und numeriert werden mögen; denn ich sage es ohne Scheu und im Vertrauen, daß die Hihenleibische Wirtschaft mir gar nich gefällt, dann der Pachter schon ein guter mann zu seyn scheint, allein er trägt keine Sorge, einige Melioration zu suchen, denn ich habs ihme erweisen, daß er sich vin des Schäfers Knechten, weilen ihre Lämmer und Schafe schöner und größer als die herrschaftlichen wären, wie in viele andern Dingen betrügt läßt."   

 


3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

III 880

Herr Hieronymy Stavenau wird zum Forstinspectore bestellet in der Pflege Reichenfels 1723

"Wir Heinrich der XXIV Jüngere Reuß, Graf und Herr pp. uhrkunden hiermit, dass wie den Ehrenvesten unsern bisherigen Ambts Actuarium und ForstSchreiber zu Hohenleuben auch lieben getreuen Hieronymum Stawenov, seine uns nun geraume Jahre her geleisteten erspriesslichen Dienste wegen, zu unserm Forst-Inspectore über die zur Pflege Reichenfels Waldung gehörige solcher gestalt von dato bestellet und angenommen, dass Uns ferner er treu, hold und gewärtig seyn, sonderlich aber, an seinem obhabenden Ambt sich also verhalten solle, wie es der ihm künftig auszufertigende Bestallungs-Brief mit mehrern besagen wird. Wobey wir ihm den Rang gleich vor unserm dermaligen Ambts Secretario Bergmann, so lange nehmlich derselbe nur voces actuarii vertritt, angeweisen, dieses decret aber zu seiner etwa nöthigen legitimation ertheilet haben wollen. So geschehen Köstritz, den 15. November 1723.


 

3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

II 1389

Anderweit gefertiger Pachtanslag und darauf erneuerter Pachtkontract über die Gräflich Reußichen Güter und Vorwerke zu Reichenfels, Hohenleuben und Triebes, 1726,  

In den Erläuterungen zum Vertrag heißt es, daß Stavenow in den Jahren 1719 und 1724 um Pachterlaß nachgesucht hat. 

 


3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

III 215

Acta betreffend 1. den von Herrn Forst-Inspectore Hieronymo Stavenov gesuchten Entlaß der bishero verwaldteten Forst-inspection, 2. Die darauf beschehene gnädigste Dimission desselben, 1759-1765

 

"Hochgebohrne Gräfin, Gnädige Gräfin

Bis hieher hat mir der Herr geholfen, daß ich durch deßen Hülfe denn auch Euer HochGräfliche Gnaden geringer Knecht die Aufsicht über das Forst Wesen alller Gräflichen Waldungen allhier an die 47 und ein halbes Jahr, mit schuldiger Treue führen können. Da nun aber mein 90tes Jahr berbey eilt, unt mir einige Abnahme meiner Kräfte mit bringet, so sehe mich genötigt Ewer HochGräfliche Gnaden hiermit unterthänigst zu bitten, mich dieses mühsamen Amtes in Gnaden zu entledigen, damit den kurtzen rest meiner Tage zu meinem ewigen Heil desto ungestörter in Ruhe und Friede zu bringen könne. Solche Gnade und Wohltat erkenne mit danckbaren Hertzen und ersterbe als 

Ewer HochGräflichen Gnaden

unterthänigster Diener

Hieronymus Stavenov 

Marckt Hohenleuben 

Den 24 December 1759"

 

Auf der zwewiten Seite des Bogens steht folgender Text:

 

"Mein lieber Herr Forst Inspector

Indem erhalt ich seinen Brief wegen Entlas seiner Dienste ich habe dawieder nichts einzuwenden bedancke mich vor alle darine geleistete Treue. Gott wolle ihm die Beschwerlichkeit des Alters gnädliglich erleichtern ist Sein begehren an mich weiter etwas so bitte mirs zu sagen, im übrigen helffe uns Christus mir und ihm ins ewige leben Amen.

desselben wohlaffectionirte E Reußin"

 

"Herrn 

Forstinspector Stavenau

Hohenleuben 

Nota

Den 30. December 1759 habe auf Anordnung Tit. Herrn Rath und Amtmann Bergmanns das obige sub rotante communicirte gnädige Handschreiben dem Herrn Forstinspector Stavenov in Originali zugestellet, worgegen derselbe das Waldeisen mit seinem Petschaft 2 mahl versiegelt mir übergeben, so ich nachhero in der Amtsstube in Verwahrung geleget, auch hat derselbe versprochen, die Forst Rechnung ehestens zu übergeben. 

Georg Friedrich Hering

RVAvt. Jur."

 

Die Rückseite des Bogens trägt die Anschrift des Entlassungsgesuchs:

"A son Excellence

Illustrissime Madame la Comtesse

Douairiere Reus de Plauen nee Comtesse de Pronintz

Koestriz"

 

Der Bogen war verschlossen mit dem Stavenowschen Siegel. 

In der Anstellung des nächsten Forstinspectors heisst es noch über Stavenow, dass dieser 10 Mark und das "Anweise Geld" beständig bekommen hat"


 

3-12-1400 Paragiatsherrschaft Köstritz

III 181

Klage der Pachtinnehaberin des Kammergutes Hohenleuben, Anna Ursula verwittwete Stavenow, und des Pächters Johann Völkel auf dem Kammergut Reichenfels gegen die Besitzerin der herrschaftlichen Schenke zu Hohenleuben, Maria Elisabeth, verwittwete Völkel, wegen unterlassener Ausübung des Bierschanks. 1770-1773. 

 

Der inhalt der rund 110 Blatt starken Akte ist relativ uninteressant. Es geht darum, daß die Besitzerin der Schenke in Hohenleuben- des Rathauses- kein Bier mehr ausschenkt und von den beiden Pachtinhabern verklagt wird, den Bierausschank und die Beherbergung wieder aufzunehmen. 

Wichtig ist aber die Präambel des ersten Schriftstückes vom 23. Juni 1770: "Herr Georg Friedrich Stavenow, im Namen und in Vollmacht seiner Mutter Frau Forstinspectorin Annan Ursulen verwittweten Stavenovin, als Pachtinnehaberin des hiesigen herrschaftlichen Cammer Guths..." Die Akte endet im Jahre 1773. Eines der letzten Schriftstücke datiert vom 19. April 1773, als erwähnt wird, daß vor Gericht erschien "Frau Anna Ursula verwittwete Stavenow, alhiesige Pacht inhaberin der herrschaftlichen Vorwerks per filium Herrn Georg Friedrich Stavenow". Und noch in einem Schreiben vom 24. April 1773 wird die Witwe Namentlich genannt. Diese Akte ist nur der mit einem A auf dem Aktentitel versehen Anhang einer anderen Akte, die in einem anderen Bestand zum gleichen Sachverhalt überliefert ist (ich verlasse hier die Reihenvolge der durchgesehenen Akten nach Bestand und Signatur und schiebe die zu III 181 gehörende Akte hier dazwichen. 

 

 

3-12-2130 Gemeinschaftliche Regierung Gera (Oberherrschaftliche Justiz- und Parteisachen)

H 174 b

Anna Ursula verwittwete Stavenow, Pachtinnehaberin des Kammerguts Hohenleuben und Johann Völckel, Pächter des Kammerguts Reichenfels, gegen Marie Elisabeth, verwitwete Völckel. in Hohenleuben, wegen der von der letzteren unterlassenen Ausübung des auf ihrem Hause haftenden Bierschanks und Bewirtung, 1770-1773. 

 

Interessant ist hier das Schreiben des Johann Friedrich Schäffer in Abwesenheit des Rats und Amtmanns Georg Friedrich Hering vom 4 Juli 1770, in dem dieser den Sachverhalt schildert (Bl. 1-8 Rückseite) und in dem dieser durch ein A auf die oben genannte Akte verweist.

Am 14. Juli 1770 bittet Georg Friedrich Stavenow um einen Termin zur Anhörung in dieser Sache (Bl. 11 Vorderseite/Rückseite). 

Marie Elisabeth Völckel wird noch im Sommer 1770 angewiesen, den Bierausschank und die Beherbergung wieder aufzunehmen, geht jedoch in die nächste Instanz. 

 

Daraufhin erteilen am 10. November 1770 Anna Ursula Stavenow, geborenen von Crieger, ihr Kurator Heinrich Gottfried Alberti und Johann Völckel dem Regierungs- und Konsistorial- Advokaten Dr. Carl Gottlieb Führbringer eine Vollmacht zur Vertretung "im strittigen Herrschaftlichen Bierschanks Sachen" mit Unterschriften und Siegel der drei Mandanten. Das Wappen im Siegel der Witwe Stavenow ist geteilt und zeigt oben einen Turnierkragen (?) und unten einen liegenden Halbmond () begleitet rechts von einom Stern (?). (Bl.72-73)

Interessant ist weiter, daß Alberti bereits ab 1716 geführten Vormunschaftsbuch zum "Vormünde in genere" für Anna Ursula, verwittwete Stavenow, bestimmt wurde. Leider ist dieses Vormundschaftbuch nicht überliefert, so daß wir nicht sagen können, wann Alberti zum Vormund bestellt wurde.

 

Die Streitigkeiten vor verschiedenen Instanzen reichen bis 1773. Das jüngste Schreiben dieser Akte datiert vom 15. Juni 1773, mit dem Johann Friedrich Schäffer in Abwesendheit des Amtmannes Georg Friedrich Hering Akten an die Regierung Gera übersendet. In diesem Schreiben ist noch die "Frau Forst Inspectorin Annan Ursulen verwittwete Stavenovin" erwähnt. Zu dieser Zeit muß sie jedoch schon hochbetagt gewesen sein.

 

Wir wissen nun, daß Georg Friedrich ein bisher unbekannter Sohn des Forstinspectors war und wir wissen jetzt sicher, daß die Frau des Forstinspectors Anna Ursula Heiß und eine Geborene Crieger war. Wir wissen jedoch nicht, ob es seine einzige Frau war.    

 


240 Jahre Forsthaus in Reichenfels

Vor 240 Jahren wurde in Reichenfels das sogenannte "Forsthaus" errichtet. Es gehört damit zu den ältesten Gebäuden Hohenleubens. Eine Zeit lang hatte in der Arbeit des Vereins auch das alte Forsthaus in Reichenfels eine Rolle gespielt. Über seine Geschichte soll im folgenden berichtet werden.

Im Jahr 1734 verlegte der Reußische Graf Heinrich XVIII. Reuß j.L.-Gera das Reußisch-Geraische Forstamt von Niederböhmersdorf nach dem 1733 neuerbauten Forsthaus im heutigen Neuärgerniß. Ein Anlaß für die Errichtung dieses Forsthauses waren wohl die laufenden Streitigkeiten zu Grenzfragen und der Bewirtschaftung/Jagdsachen zwischen den verschiedenen Reußen gewesen, deren Forstbesitzungen hier unmittelbar aneinandergrenzten.

So befand sich in Niederböhmersdorf neben dem Geraischen Forstamt auch der Sitz der Försterei des jungen Reußischen Paragiats Köstritz. Dieses war 1691 durch die Zusammenlegung mehrerer Rittergüter der Region gebildet worden. Deren einzelne Waldbesitzungen waren nun in einer Hand und wurden fortan von einer Försterei verwaltet.

Differenzen gab es in Niederbömersdorf aber auch häufig mit den Forstverwaltungen von Reuß-Greiz und Reuß-Schleiz, deren Besitzungen ebenfalls hier angrenzten.

(Davon soll auch damals das neuentstandene Dörfchen den Namen "Neuärgerniß" erhalten haben. Der Volksmund erzählt, der Geraer Graf habe, als er feststellen mußte, daß der Neubau fehlerhaft angelegt worden war, ausgerufen: "Wieder ein neu Ärgernis!")

Bald verlegte auch der Köstritzer Graf Heinrich XXIV. den Sitz seiner Försterei in sein Rittergut nach Reichenfels. Forstinspektor in der Pflege Reichenfels wurde 1723 der damalige Gutspächter des Rittergutes Hohenleuben Hieronymus von Stavenow. 1765 folgte ihm Heinrich Gottfried Alberti (1728-1801), ein Großonkel des Pfarrers Friedrich Alberti, als Amts- und Forstsekretär in Reichenfels. Die Försterei umfaßte 924 preußische Morgen (1 pr. Morgen = 25,53 a).

1772/73 ließ der Sohn Heinrich des XXIV. Graf Heinrich VI. Reuß j.L.-Köstritz im Spät-Barockstil für 1065 Taler 5 Gr. 11 1/2 Pfg. ein "steinernes Jägerhaus" als Sitz der Gräflich-Reuß-Köstritzer Forstverwaltung erbauen. Der Neubau sollte keine repräsentativen Zwecke erfüllen, sondern galt nur als pragmatischer Zweckbau. Deshalb war er auch außerhalb des Gutsbereiches direkt an die große Rittergutsscheune angebaut. Das zeitgenössische Mansardendach gab dem Gebäude ein vornehmes Aussehen. Ein relativ großer Garten, von dem von Historikern diskutierten 2. Wall der Burganlage begrenzt, vervollständigte das Anwesen.

Alle Fronzulieferungen und Transportarbeiten beim Bau mußten durch den herrschaftlichen Pächter in Reichenfels Johannes Völckel erfolgen. Die Bauausführung lag in den Händen des Maurermeisters Christian Friedrich Gerold aus Greiz, der besonders den Maurergesellen und späteren Meister Johann Wilhelm Schimmel aus Hohenleuben beim Bau einsetzte. Die Bauziegel fertigte und lieferte der Ziegler Johann Benjamin Kirchner aus Hohenleuben, die Zimmermannsarbeiten leistete Zimmermannsmeister Johann Christoph Härtel aus Hohenleuben. Glasermeister Johann August Groß und Schlossermeister Georg Heinrich Klöpfel aus Hohenleuben erledigten die Baunebenleistungen.

(Akte über den Bau des Jägerhause in Grz. StA. 11/ 678)

Neben Heinrich Gottfried Alberti als Forstsekretär war 1793 der Forstadjunkt Karl Friedrich Sippel als gräflicher Förster in Reichenfels angestellt, der mit Albertis Tochter Renate Christiane Sippel geb. Alberti (1772-1805) verheiratet war. Nach dem Tod Heinrich Gottfried Albertis im Jahr 1801 folgte ihm sein Sohn Ernst Gottlob Alberti (26.5.1778-15.3.1840) als Forstsekretär in Reichenfels. Unter seiner Leitung wurde im Auftrag von Heinrich XLIII. der Bau des geplanten Reuß-Köstritzer Erbbegräbnisses (heutiges Sandsteinkreuz mit Umfassungsmauer) ausgeführt. (GrStA II/1145c)

Wahrscheinlich diente das Forsthaus dem ersten Köstritzer Fürsten Heinrich XLIII. als Sommersitz bei dessen häufigem Aufenthalt in Reichenfels.

Bis zur Bodenreform 1945/46 behielt das Gebäude seine Funktion als fürstliches Forsthaus.

Um 1840 wurde Christian Friedrich Schlotter (1798-1874) Forstrat in Reichenfels. Zu seinem Anwesen gehörte 1847 das Gebäude mit 23 QR (1 Quadratrute = 14,2 qm) Grundfläche, verschiedene Gärten und eine Baumschule (ehemaliges Erbbegräbnis). (Flurbuchextrakte 1847)

In den Kleinhäusern unterhalb des Forsthauses, die etwa zur gleichen Zeit entstanden, wurden Waldarbeiter angesiedelt. So wird 1858 hier der Waldarbeiter Johann Gottlob Kramer in Reichenfels genannt. (GrStA II/1412)

1875 hat Gottlob Dimmlich die Funktion eines Forstwartes inne. Wann er den Dienst aufgenommen hat und ob schon vorher ein Dimmlich hier tätig war, ist nicht nachzuweisen.

Eine Familienlegende erzählt: Ein böhmischer Graf besuchte einmal den Grafen Reuß anläßlich einer Jagd in Reichenfels. Bei dem Jagdfest verspielte er nicht nur sein Vermögen, sondern auch seine Dienerschaft darunter einen Förster Dimmlich. Dieser siedelte sich dann als neuer Diener in Reichenfels an. So kamen die Familienvorfahren Dimmlich nach Reichenfels und Hohenleuben.

(aus einem Brief von Walter Dimmlich, (-Enkel von August Dimmlich, Hohenleuben aus Manchester/Iowa an Gottfried Schilke)

1887 ist Gottlob Dimmlich immer noch Waldwärter/Forstwart in Reichenfels. (GrStA II/1463)

1902 wird Richard Schulz aus Saaldorf im Oberland, wo umfangreiche Reuß.-Köstritzer Waldungen lagen, als "Waldwärter" und Forstwart in Reichenfels eingestellt. Er wohnt mit seiner Familie im herrschaftlichen Forsthaus. Zur Eigennutzung steht ihm außerdem der große Garten zur Verfügung, wo er Kleinvieh (ein Schwein und Hühner/Enten/Gänse, sogar Bienen) halten konnte.

1905 lebt auch der Forstwart a.D. Gottlob Dimmlich, "der alte Dimmlich", noch immer in Reichenfels.

Richard Schulz hat ein umfangreiches Arbeitsgebiet zu betreuen. Er muß die notwendigen Forstarbeiten organisieren, den Einsatz und die Bezahlung der Waldarbeiter festlegen, den Einschlag und Verkauf von Bau- und Brennholz planen und das Reißigsammeln erlauben und kontrollieren. Jährlich hat er für die Herrschaft die Obstbäume der Pflaumenallee und am Weidaischen Weg zum Weißen Stein zu verpachten. Besonders wichtig war die Vorbereitung und Durchführung von jährlich zwei Jagden, an denen mitunter die fürstlichen Herrschaften selbst teilnahmen.

1931 wird Richard Schulz weiter als Forstwart in Reichenfels genannt. Sein fachlicher Vorgesetzter ist Oberförster Schinner aus Köstritz, ökonomischer Vorgesetzter ist der Amtmann Große aus Köstritz. Beide kommen regelmäßig zu Kontrollen und Abrechnungen nach Reichenfels und übernachten dann in einem extra dafür vorgesehenen Zimmer im Forsthaus.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges fällt 1945/46 auch das Reichenfelser Forsthaus unter die Bodenreform und wird der Stadt Hohenleuben übertragen. Die Forsten des Hauses Reuß werden ebenfalls enteignet und als Bodenreformland aufgeteilt oder dem staatlichen Forstbetrieb zugeordnet. Das Reichenfelser Forsthaus dient zunächst weiterhin Richard Schulz und seiner Familie als Wohngebäude. Richard Schulz, nun Rentner (-5.12.1954), zieht um 1953 zu seiner Tochter in Hohenleuben.

Unter dem Druck der schwierigen Wohnraumlage in der DDR entschloß sich die Kommune 1956 zum umfangreichen Um- und Ausbau des Forsthauses als Wohngebäude. Mit einem Kostenaufwand von 45 000.- DM wurden 3 Wohnungen ausgebaut. (Bauzeichnung)

In einem Bericht an die Volksvertretung schreibt die damalige Bürgermeisterin Charlotte Öelsner am 16.4.1957 "Das ehemalige Forsthaus in Reichenfels, was den Ansprüchen eines gesunden Wohnungswesens nicht mehr entsprach, wurde umgebaut und drei moderne Wohnungen geschaffen. Dieser Umbau kostete annähernd 45 000.- DM, weil bei diesem alten Gebäude sich immer mehr Schwierigkeiten im weiteren Umbau ergaben." (Bericht an die Volksvertretung v. 16.4.1957)

Im Zuge des Umbaus verlegte man stilwidrig den alten Vordereingang des Gebäudes mit Treppenaufgang nach hinten in den Hof. Damit war der barocke Denkmalcharakter erheblich gestört worden.

Nach Fertigstellung bewohnten verschiedene Mieter darunter der kaufmännische Leiter und Mitinhaber der Schuhfabrik "Carl Häßner" Fritz Pöhler mit seiner Familie und der wissenschaftliche Mitarbeiter Werner Heller mit seiner Familie viele Jahre das Forsthaus. Weitere Einzelmieter waren zeitweise u. a. die Museumsleiterin Kerstin Zimmermann und die Verkäuferin Dagmar Magner.

Nachdem noch vor der Wende die letzten bisherigen Bewohner ausgezogen waren, begann, da längere Zeit leerstehend, ein schrittweiser Verfall der Bausubstanz. Um ein Zeichen dagegen zu setzen, wurde auf Betreiben des Kulturbundes das Objekt "Reichenfelser Forsthaus" 1975 und 1988 unter Denkmalschutz gestellt, der nach der Wende erneut bestätigt wurde.

(Beschluß d R.d.Kr. Zrd. v. 10.8.1988 u. Denkmalliste des Landratsamtes Zrd. Mai 1993)

Als auch weiterhin nichts geschah, beschäftigte sich der Vogtländische Altertumsforschende Verein mit der Zukunft des "Forsthauses". Um den völligen Verfall des Denkmalgebäudes aufzuhalten und gleichzeitig Raumprobleme des Vereins lösen zu können, entschloß sich der VAVH 1999 mit einem eigenen Nutzungsplan zur Sanierung des Hauses beizutragen. Man plante, in dem Gebäude neben Verwaltungsräumen das umfangreiche Archiv des Vereins unterzubringen sowie einen Beratungs- und Präsentationsraum für kleine Ausstellungen zu schaffen.

Da die Stadt Hohenleuben das Gebäude an die Wohnungsbaugenossenschaft Triwo übertragen hatte, wurde ein Erbbaupachtvertrag mit der Stadt abgeschlossen. Inzwischen war ein Spendenkonto eingerichtet worden, auf dem von Mitgliedern und Förderern erste beachtliche Spendenbeiträge zum geplanten Ausbau des Forsthauses zur Verfügung gestellt wurden. In ABM-Einsätzen wurden auch erste provisorische Instandsetzungen vorgenommen, sodass 2002 schon kleinere Sonderausstellungen, z. B. "Zur Geschichte des Hauses Reuß" und in Verbindung mit dem Fremdenverkehrsverein zu "10 Jahre Fremdenverkehrsverein Thüringer Vogtland' " ausgebaut und gezeigt werden konnten.

Unabhängig davon hatte das Haus Reuß aber Restitutionsansprüche auf das Forsthaus gestellt. Nach längeren juristischen Auseinandersetzungen entschied das Geraer Verwaltungsgericht im Jahr 2008 zugunsten des Antragstellers die Rückübertragung des Reichenfelser Forsthauses an das Fürstenhaus Reuß. Damit gehört das Forsthaus heute wieder Fürst Heinrich XIV. Prinz Reuß, dessen Verwaltung "Reuss'sche Güter Aga KG" sich in Gera-Aga befindet. Daraufhin stellte der VAVH 2008 seine Bemühungen ein und machte die bereits eingeleiteten Schritte rückgängig. Über die Pläne des Fürstenhauses zur Zukunft des Gebäudes ist bisher nichts bekannt.

Nach langjährigem weiteren Leerstand wurde in diesem Jahr 2012 eine bitter notwendige Dachreparatur und Fassadengestaltung vorgenommen.

Es ist zu hoffen, daß das wertvolle, das Bild von Reichenfels prägende, historische Gebäude auch für die Zukunft erhalten wird.


Fr. Wilh.Trebge